Anwalt bei Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht im Saarland

✔ Spezialisierung Sexualstrafrecht u. Falschbeschuldigungen

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✔ Termin am selben Tag

9. Bewertung Rechtsanwalt Yannic Ippolito Strafverteidiger

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Tel. 0155 66113009

Sexualstrafrecht: Falschbeschuldigung im Saarland

Wenn Sie mit einer Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht konfrontiert sind, befinden Sie sich in einer belastenden und ungewissen Situation. Vielleicht haben Sie auch schon eine polizeiliche Vorladung erhalten oder Sie stehen kurz vor einer Anklage.

Typische Sexualdelikte, die mit einer Falschbeschuldigung einhergehen, sind:

Jetzt heißt es: Handeln Sie schnell und überlegt!

 

Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht kann Ihre Zukunft bedrohen

Eine Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht ist schwerwiegend. Sie zieht nicht nur ein Strafverfahren nach sich, sondern kann auch Ihr privates und berufliches Leben massiv beeinträchtigen. Ich kenne Ihre Sorgen:

  • Wie wirkt sich der Vorwurf auf meine Arbeit und mein Umfeld aus?

  • Wie kann ich mich gegen diesen Vorwurf verteidigen?

  • Wie schütze ich meinen Ruf, meine Familie und meine Existenz?

Ich bin auf das Sexualstrafrecht und besonders auf Fälle der Falschbeschuldigung spezialisiert. Ich kenne die Herausforderungen, die Sie jetzt erwarten. Ich weiß, wie stark der Druck sein kann und wie schnell in der Öffentlichkeit ein Urteil gefällt wird – auch ohne handfeste Beweise.

 

Aussage gegen Aussage bei Falschbeschuldigung

Einer Falschbeschuldigung liegen meist eine Aussage gegen Aussage Konstellationen zugrunde.

Das bedeutet, dass keine objektiven Beweise vorliegen – nur die Aussage des mutmaßlichen Opfers steht Ihrer gegenüber. Der gesamte Fall stützt sich dann ausschließlich auf die Glaubhaftigkeit der belastenden Zeugenaussage.

In solchen Fällen ist es entscheidend, einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben, der genau weiß, wie solche Verfahren verlaufen.

Ich bin spezialisiert auf diese sensiblen Konstellationen und kenne die Herausforderungen, die mit einer Aussage gegen Aussage Situation einhergehen.

 

Vertraut mit der Aussagepsychologie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung

Ein Schwerpunkt meiner Verteidigung liegt auf der präzisen Analyse der Zeugenaussagen und deren Bewertung. Ich bin mit der Aussagepsychologie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bestens vertraut. Das bedeutet:

  • Ich prüfe detailliert, ob die Aussage schlüssig, widerspruchsfrei und glaubhaft ist.

  • Ich hinterfrage, ob die Schilderung tatsächlich auf erlebten Erfahrungen beruht oder ob andere Einflüsse – wie Erinnerungsverfälschungen, Suggestion oder Falschbelastungen – eine Rolle spielen.

  • Ich erkenne Lücken oder Ungereimtheiten, die Ihre Verteidigung stärken können.

Gerade bei Falschbeschuldigungen im Sexualstrafrecht, die oft auf subjektiven Wahrnehmungen basieren, sind diese Aspekte von zentraler Bedeutung.

Als Strafverteidiger ist es mein Ziel, Falschbeschuldigungen aufzudecken und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die Ihnen hilft, Ihre Rechte zu schützen.

 

Frühzeitig einen Experten bei Falschbeschuldigungen einschalten

Als Anwalt bin ich spezialisiert auf die Verteidigung im Sexualstrafrecht bei Falschbeschuldigungen und bei Aussage gegen Aussage Konstellationen.

Mit meiner langjährigen Erfahrung im Strafrecht und einem besonderen Fokus auf Sexualdelikte verteidige ich Sie diskret und kompetent.

Mein Ziel: Das Verfahren so früh wie möglich zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. In vielen Fällen gelingt es, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – ohne öffentliche Hauptverhandlung, ohne Eintrag ins Führungszeugnis.

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Ihr Anwalt im Saarland: Strafverteidiger Ippolito

Ich bin als spezialisierter Strafverteidiger im Bereich Sexualstrafrecht tätig, insbesondere in Fällen von Falschbeschuldigungen (z.B. sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Belästigung, exhibitionistische Handlungen).

Mit meiner Expertise strebe ich an, das bestmögliche Ergebnis für meine Mandanten zu erzielen – sei es durch Freispruch, Einstellung des Verfahrens, das Verhindern eines Eintrags im Führungszeugnis oder durch Verhindern einer Haftstrafe.

Als gebürtiger Saarlouiser mit Kanzleisitzen in Saarbrücken und Düsseldorf verteidige ich Sie im gesamten Saarland. Mein Fokus liegt auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit meinen Mandanten, um deren Freiheit und Zukunft zu schützen.

Neben meiner Tätigkeit als Anwalt lehre ich seit 2019 Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und schreibe meine Doktorarbeit, um meine Fachkenntnisse zu vertiefen.

Sexualstrafrecht: Aktuelle Erfolge bei Aussage gegen Aussage (Saarland & NRW)

2025

– Landgericht Saarbrücken

  1. Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern und sexueller Übergriff
  2. Ergebnis: Bewährung

 


 

– Amtsgericht Siegburg

  1. Tatvorwurf: Exhibitionistische Handlung
  2. Ergebnis: Einstellung gegen Auflage

 


 

– Landgericht Hanau

  1. Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern
  2. Ergebnis: Bewährung

 


 

– Amtsgericht Herne (Schöffengericht)

  1. Tatvorwurf: Besitz von Kinderpornographie und Jugendpornographie und sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
  2. Ergebnis: Bewährung

 


 

Oktober-Dezember 2024

 

– Amtsgericht Köln

  1. Tatvorwurf: Sexuelle Belästigung 
  2. Ergebnis: Einstellung gegen Auflage

 


 

– Amtsgericht Dortmund (Schöffengericht)

  1. Tatvorwurf: Sexueller Übergriff
  2. Ergebnis: Freispruch

 


 

– Amtsgericht Unna

  1. Tatvorwurf: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
  2. Ergebnis: Führungszeugnis sauber gehalten

 


 

– Amtsgericht Iserlohn

  1. Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
  2. Ergebnis: Einstellung gegen Auflage

 


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Was meine Mandanten sagen

Bei einer Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht können je nach Tatvorwurf bis zu 15 Jahre Haft drohen. Als spezialisierter Strafverteidiger im Saarland kämpfe ich dafür, das Verfahren einzustellen und Ihre Freiheit zu sichern, damit Sie weiterhin Ihren Beruf ausüben und bei Ihrer Familie sein können.

Yannic Ippolito

Rechtsanwalt, Strafverteidiger, zertifizierter Coach (ILS), Autor, Doktorand, Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und am Landgericht Düsseldorf

Ihre Vorteile

In einem Strafverfahren wegen einer Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht stehen häufig der gute Ruf, die berufliche Existenz und die persönliche Freiheit auf dem Spiel. Auch ist ein Strafverfahren emotional belastend. Das weiß ich. Deswegen stehe ich Ihnen und Ihre Familie als Experte im Sexualstrafrecht während des gesamten Verfahrens zur Seite – sowohl fachlich als auch menschlich.

Spezialist

Expertise und Kompetenz in der Strafverteidigung durch Spezialisierung auf Sexualstrafrecht.

Kommunikation

Kein Hinterhertelefonieren. Ich kommuniziere proaktiv und halten Sie auf dem Laufenden über Ihren Fall.

Menschlich

Unabhängig, was Ihnen vorgeworfen wird – Diskretion und ein respektvoller Umgang sind Standard.

Klare Ziele

Das Verfahren zur Einstellung zu bringen, eine belastende Hauptverhandlung zu verhindern, Ihr Führungszeugnis sauber zu halten und Ihre Freiheit zu sichern.

Festpreise

Strafverteidigung zu Festpreisen. Keine versteckten Kosten. Maximale Transparenz von Beginn an.

Unverbindliches Erstgespräch

Ich biete Ihnen noch am selben Tag eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls an: vertraulich, diskret und transparent.

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Nach der Ersteinschätzung wissen Sie

Vorladung/Anklage. Wie Sie sich bei einer polizeilichen Vorladung/einer Anklageschrift wegen einer Falschbeschuldigung richtig verhalten.
Tatvorwurf. Wie hoch die Strafe bei der Ihnen vorgeworfenen Tat ist. Welche Strategien zur Verteidigung für Sie bestehen.
Strafverfahren. Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht. Wie lange es bis zum Abschluss dauern kann.
Nächste Schritte. Was Sie als nächstes tun sollten. Welche Verteidigung in Ihrer Situation die beste ist.
Festpreis. Was die Strafverteidigung kostet. Welche Zahlungsmodalitäten möglich sind.

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    KANZLEI

    Schroten 4, 66121 Saarbrücken

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    kanzlei@rechtsanwalt-ippolito.de

    FAQ: Falschbeschuldigung & Sexualstrafrecht

    1. Muss ich eine Aussage bei der Polizei machen, oder kann ich schweigen?

     

    Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten und sind geschockt? Das ist völlig verständlich. Ein solcher Brief bedeutet, dass gegen Sie wegen einer Sexualstraftat ermittelt wird – und das kann Ihr Leben auf den Kopf stellen.

    Doch bevor Sie in Panik geraten oder vorschnell handeln, gibt es eine wichtige Regel: Sie müssen nicht zur Polizei gehen und auch keine Aussage machen!

    Obwohl die Vorladung so klingt, als wären Sie verpflichtet zu erscheinen, ist das nicht der Fall. Sie haben das Recht zu schweigen, und genau das sollten Sie tun.

    Die Polizei und Staatsanwaltschaft haben bereits einen Tatverdacht gegen Sie. Die Vernehmung dient nicht dazu, Sie zu entlasten, sondern Beweise zu sammeln. Jede unbedachte Aussage kann Ihnen schaden.

    Deshalb: Handeln Sie klug! Holen Sie sich sofort einen spezialisierten Strafverteidiger. Ein erfahrener Anwalt kann den Termin für Sie absagen und Akteneinsicht beantragen. Erst wenn Sie genau wissen, was Ihnen vorgeworfen wird, kann eine durchdachte Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

    Bleiben Sie ruhig – Sie sind nicht allein. Ich stehe an Ihrer Seite und sage den Vernehmungstermin bei der Polizei für Sie ab!

    2. Was passiert, wenn Aussage gegen Aussage steht?

     

    Wenn Sie dem Vorwurf einer Sexualstraftat ausgesetzt sind, kommt es oft zu einer Aussage-gegen-Aussage-Situation:

    Eine Person erhebt gegen Sie einen Vorwurf – Sie bestreiten ihn. Es gibt keine direkten Zeugen, die bestätigen können, was wirklich passiert ist.

    Viele glauben, dass solche Fälle automatisch eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. Das ist ein gefährlicher Irrtum.

    Gerichte fällen regelmäßig Urteile allein auf Grundlage einer einzigen belastenden Aussage. Das bedeutet: Sie könnten angeklagt und sogar verurteilt werden – ohne „handfeste“ Beweise.

    Deshalb ist es entscheidend, sofort zu handeln. Ein erfahrener Anwalt im Sexualstrafrecht kann die belastende Aussage genau prüfen und Schwächen aufzeigen. Denn nur wenn die Staatsanwaltschaft Zweifel bekommt, kann eine Anklage verhindert werden. Ohne professionelle Verteidigung wird oft vorschnell geglaubt, was gesagt wird.

    Hierfür ist die Kenntnis von Aussagepsychologie und der aktuellen Rechtsprechung wichtig. Als Spezialist im Sexualstrafrecht überprüfe ich die Belastungsaussage nach anerkannten Kriterien der Aussagepsychologie; etwa:

    • Analyse der Entstehungsgeschichte
    • Analyse der Motivation
    • Analyse der Realkennzeichen (Konstanz, Detailreichtum, Widersprüche, etc.)

    Die Unschuldsvermutung schützt Sie nicht automatisch. Nur weil Aussage gegen Aussage steht, sind Sie nicht automatisch frei von Risiko. Lassen Sie sich nicht überraschen – lassen Sie sich verteidigen!

    Als Experte im Sexualstrafrecht sorge ich dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

    3. Falschbeschuldigung: Wie dagegen vorgehen?

     

    Gerade im Sexualstrafrecht lässt sich eine hohe Zahl an Falschbeschuldigungen feststellen. Besonders bei Vorwürfen wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexuelle Belästigung werden immer wieder falsche Anzeigen erstattet.

    Wer sich nicht frühzeitig und professionell verteidigt, riskiert, dass die Staatsanwaltschaft der Anschuldigung vorschnell Glauben schenkt. Das kann zur Anklage und einer öffentlichen Gerichtsverhandlung führen – im schlimmsten Fall sogar zu einer langjährigen Freiheitsstrafe.

    Wenn Sie bereits im Ermittlungsverfahren einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht hinzuziehen, steigen die Chancen erheblich, eine Anklage und eine Bestrafung zu verhindern.

    Als erfahrener Strafverteidiger mit Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht analysiere ich die belastende Aussage kritisch und wissenschaftlich nach aktuellen Standards der Aussagepsychologie.

    Mithilfe der aussagepsychologischen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ich die Schwachstellen der belastenden Aussage offenlegen und darlegen, dass es sich um eine Falschanschuldigung handelt.

    Dabei setze ich auch an der „Wurzel“ an. Denn: Hinter einer Falschbeschuldigung steckt fast immer ein Motiv. Oft entstehen solche Vorwürfe aus:

    • Beziehungsstreitigkeiten oder Trennungen
    • Sorgerechtsstreitigkeiten
    • Enttäuschung nach einem Date oder einer Affäre

    Neben bewussten Falschbeschuldigungen gibt es auch unbewusste, insbesondere bei Kindern oder Jugendlichen.

    Hier spielen Autosuggestion und Fremdsuggestion eine Rolle – das bedeutet, dass Betroffene irgendwann selbst an die falsche Erinnerung glauben. Auch Erwachsene können von diesen psychologischen Effekten betroffen sein.

    Als erfahrener Strafverteidiger im Sexualstrafrecht stehe ich an Ihrer Seite und helfe Ihnen, die Falschbeschuldigung aus der Welt zu schaffen.

    4. Was sind die Folgen, wenn ich wegen einer Sexualstraftat verurteilt werde?

     

    Eine Verurteilung im Sexualstrafrecht hat gravierende Folgen, die Ihr Leben nachhaltig beeinflussen können.

    Es ist daher wichtig, schnell zu handeln, sobald Sie von den Vorwürfen erfahren. Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten, sollten Sie sofort professionelle Hilfe von einem auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt suchen.

    Mein Ziel ist es, eine Anklage und damit einen öffentlichen Strafprozess verhindern.

    Im Falle einer Verurteilung kann folgendes drohen:

    Gefängnisstrafe: Eine Verurteilung im Sexualstrafrecht führt oft zu einer Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird – das bedeutet, Sie müssen ins Gefängnis.

    Eintragung im Zentralregister: Eine Verurteilung führt zu einer Eintragung im Zentralregister, was bedeutet, dass Sie eine „Vorstrafe“ haben.

    Eintragung im Führungszeugnis: Diese Vorstrafe wird auch in Ihrem Führungszeugnis sichtbar sein, was Arbeitgeber sehen können. Das kann Ihre berufliche Zukunft gefährden.

    Verlust des Arbeitsplatzes: Ein Sexualstrafverfahren und die daraus resultierende Verurteilung können dazu führen, dass Sie Ihren Job verlieren, was eine große finanzielle und emotionale Belastung darstellt.

    Abwendung von Freunden und Familie: Der soziale Druck und die Stigmatisierung nach einer Verurteilung können dazu führen, dass sich Freunde und Familienangehörige von Ihnen abwenden.

    Rufschaden: Der Strafprozess oder die öffentliche Hauptverhandlung können Ihren Ruf dauerhaft schädigen.

     

    Im Sexualstrafrecht stehen Ihre Freiheit und Ihre Existenz auf dem Spiel. Eine Verurteilung kann nicht nur Ihr Leben in vielen Bereichen zerstören, sondern auch die Beziehungen zu wichtigen Menschen in Ihrem Leben beeinträchtigen.

    Als spezialisierter Strafverteidiger auf das Sexualstrafrecht verstehe ich Ihre Ängste und Sorgen. Ich kann nachvollziehen, wie schockierend und belastend es ist, mit solchen Vorwürfen konfrontiert zu werden – besonders wenn es das erste Mal in Ihrem Leben ist.

    Egal, ob Sie unschuldig oder schuldig sind, ich stehe an Ihrer Seite. Mit mir können Sie offen und vertraulich über alles sprechen. Mein Ziel ist es, Ihnen zu helfen, eine Anklage und eine belastende, öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern.

    Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich. Sie erhalten noch Heute einen Termin für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls.

    5. Kann ich während des Verfahrens weiter arbeiten oder studieren?

     

    Klare Antwort vom Spezialisten für Sexualstrafrecht: Ja, Sie können während des Verfahrens weiter arbeiten oder Studieren!

    In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung; und solange Sie von keinem Gericht in einem fairen Strafprozess für schuldig gesprochen wurden, dürfen Sie „ganz normal“ Ihr Leben führen.

    Hierzu zählt selbstverständlich auch, dass Sie weiter Ihrer beruflichen Tätigkeit oder Ihrem Studium nachgehen können.

    6. Ich bin wegen einer Sexualstraftat verurteilt worden: Kann gegen das Urteil Berufung oder Revision einlegt werden?

     

    Ja, Urteile aus der ersten Instanz, die Sie zu einer Strafe verurteilen, können mit der Berufung oder Revision angegriffen werden.

     

    Berufung – Revision: Was ist der Unterschied?

    Bei einer Berufung wird das Urteil des ersten Gerichts aufgehoben und der Fall noch einmal neu verhandelt. Es müssen alle Zeugen neu gehört werden.

    Die Berufung ist also die 2. Chance auf ein besseres Urteil für Sie.

    Bei einer Revision wird das Verfahren nicht wiederholt. Es werden keine Zeugen erneut gehört.

    Das Revisionsgericht überprüft das Urteil aus der 1. Instanz ausschließlich auf Rechtsfehler. Stellt das Revisionsgericht Rechtsfehler fest, wird das Urteil aufgehoben. Erst danach findet ein neuer Prozess vor dem ersten Gericht statt und der Fall wird neu verhandelt.

     

    Berufung – Revision: Gegen welches Urteil zulässig?

    Gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts oder der Landgerichts kann immer ein Rechtmittel eingelegt werden, um die Richtigkeit des Urteils zu überprüfen und Fehlentscheidungen zu verhindern.

     

    • Berufung ist nur gegen Urteile des Amtsgerichts (Strafrichter/Schöffengericht) möglich. Gegen Urteile des Landgerichts kann keine Berufung eingelegt werden.
    • Revision ist gegen Urteile des Amtsgerichts sowie gegen Urteile des Landgerichts möglich.

     

    Wenn Sie bereits wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurden, berate ich Sie zu Ihren Möglichkeiten, dieses Urteil aus der Welt zu schaffen. Ich erkläre Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch die Erfolgsaussichten einer Berufung oder Revision für Ihren konkreten Fall.

    7. Was macht einen guten Strafverteidiger im Sexualstrafrecht aus?

     

    Einen guten Strafverteidiger im Sexualstrafrecht erkennen Sie an den folgenden Eigenschaften:

     

    Expertenwissen: Das Sexualstrafrecht ist hochkomplex und erfordert tiefgehendes Wissen über Gesetze, Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen. Besonders in „Aussage gegen Aussage“-Fällen kommt es auf jedes Detail an. Ein erfahrener Strafverteidiger weiß genau, welche Verteidigungsstrategien funktionieren, wann Gutachten nötig sind und wie Beweise richtig bewertet werden. Kurz gesagt: Ohne Expertenwissen im Sexualstrafrecht gibt es keine erfolgreiche Verteidigung.

     

    Menschlichkeit: Wer mit einem Sexualstrafverfahren konfrontiert ist, erlebt eine der schwersten Zeiten seines Lebens. Angst, Verzweiflung und das Gefühl, allein gegen die Welt zu stehen, sind oft allgegenwärtig. Ein guter Strafverteidiger ist deshalb nicht nur ein juristischer Profi, sondern auch ein menschlicher Beistand. Er nimmt sich Zeit, hört zu und gibt der Mandantschaft Halt. Denn wer sich gut aufgehoben fühlt, kann auch die Kraft aufbringen, für seine Rechte zu kämpfen.

     

    Fingerspitzengefühl: Nicht jede Verteidigungsstrategie ist für jeden Fall geeignet. Manchmal ist es klug, offensiv vorzugehen, manchmal ist Zurückhaltung der bessere Weg. Ein erfahrener Strafverteidiger kennt den richtigen Moment, um Beweise vorzulegen, Anträge zu stellen oder mit der Staatsanwaltschaft zu verhandeln. Er versteht, wie Richter und Staatsanwälte denken, nutzt psychologische Feinheiten und weiß, wann es klüger ist zu schweigen oder zu sprechen. Ein einziger taktischer Fehler kann ein Verfahren in die falsche Richtung lenken – darum ist Fingerspitzengefühl entscheidend.

     

    Leidenschaft: Ein guter Strafverteidiger brennt für seinen Job. Er gibt sich nicht mit dem Erstbesten zufrieden, sondern kämpft für seine Mandanten. Gerade im Sexualstrafrecht braucht es Leidenschaft, weil die öffentliche Meinung oft vorverurteilt. Ein Strafverteidiger muss den Druck aushalten, sich gegen Widerstände wehren und auch dann für seinen Mandanten einstehen, wenn alle anderen ihn bereits verurteilt haben. Nur mit Leidenschaft und Entschlossenheit kann eine wirklich erfolgreiche Verteidigung gelingen.

     

    Wenn Sie Beschuldigter einer Sexualstraftat sind, kontaktieren Sie mich. Ich stehe Ihnen und Ihrer Familie fachlich als auch menschlich von Beginn an zur Seite.

    8. Können Sexualstraftaten verjähren?

     

    Ja, jede Sexualstraftat verjährt zu einem bestimmten Zeitpunkt.

    Tritt Verjährung ein, kann die in Rede stehende Sexualstraftat nicht mehr verfolgt werden. Es besteht ein sog. Verfahrenshindernis für die Strafverfolgungsbehörde.

     

    Das Strafmaß bestimmt die Verjährungszeit

    Wann genau eine Sexualstraftat verjährt, hängt von der konkreten Sexualstraftat und ihrem Strafmaß ab. Denn die Verjährungszeit ist an das Strafmaß geknüpft; z.B.

    • Sexuelle Belästigung (184i StGB) verjährt in 3 Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB)
    • Besitz von Kinderpornographie (§ 184b StGB) verjährt in 5 Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB)
    • Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) verjährt in 20 Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB)

     

    Aber Achtung: Bei bestimmten Sexualstraftaten ruht die Verjährung bis zum 30. Lebensjahr des mutmaßliches Opfers (§ 78b StGB).So etwa beim sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) gemäß § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB.

    • D.h.: Die 20-jährige Verjährungszeit beginnt erst dann zu laufen, wenn das mutmaßliche Opfer 30 Jahre alt geworden ist. Folglich wäre diese Tat erst dann verjährt, wenn das mutmaßliche Opfer seinen 50. Geburtstag feiert (20 Jahre später).

    9. Wie lange Dauert ein Ermittlungsverfahren im Sexualstrafrecht?

     

    Das kommt immer auf die konkrete Sexualstraftat an, die einer Person vorgeworfen wird. Das Ermittlungsverfahren im Sexualstrafrecht dauert regelmäßig 6 bis 18 Monate.

    Bei manchen Sexualstraftaten müssen Datenträger ausgewertet werden, was viel Zeit in Anspruch nehmen kann. So kann die Auswertung von

    • Laptops,
    • PCs,
    • Handys,
    • USB-Sticks oder
    • externe Festplatten

    beim Vorwurf von Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie durchaus über 12 Monate dauern.

    Bei Sexualstraftaten, bei denen Aussage-gegen-Aussage steht, kann das Ermittlungsverfahren allerdings auch über 12 Monate dauern. So etwa im Fall des Vorwurfs der

    • Vergewaltigung oder des
    • sexuellen Missbrauchs von Kindern,

    wenn ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt werden soll.

    10. Was kostet ein Anwalt im Sexualstrafrecht?

     

    Wie viel ein Anwalt im Sexualstrafrecht kostet, hängt immer von der konkret vorgeworfenen Sexualstraftat ab. Denn je nach Tatvorwurf bedarf es einer umfassenden Verteidigungsstrategie.

    Gerade bei Tatvorwürfen, bei denen Aussage-gegen-Aussage steht, bedarf es einer umfassenden Prüfung der Belastungsaussage durch Ihren Strafverteidiger. Diese Prüfung anhand aussagepsychologischer Kriterien stellt eine anspruchsvolle und umfangreiche Tätigkeit dar, die sich auch in den Kosten widerspiegelt.

    Aufgrund der Besonderheit, dass es sich um Sexualstrafrecht handelt, sind die Kosten für einen Anwalt höher, als bei anderen Tatvorwürfen (etwa Beleidigung, Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, etc.).

     

    Wie viel kostet die Strafverteidigung im Sexualstrafrecht bei Strafverteidiger Ippolito?

    Strafverteidiger Ippolito arbeitet zu Festpreisen. D.h., Sie haben die maximale Kostentransparenz von Beginn an. Bevor Sie Herrn Ippolito beauftragen, wissen Sie ganz genau, wie viel Ihr Anwalt im Sexualstrafrecht kosten wird.

    Mehr hierzu sowie über die bestehenden Zahlungsmöglichkeiten erfahren Sie in Ihrer unverbindlichen Ersteinschätzung mit Herrn Ippolito.

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