Anwalt beim Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern im Saarland

✔ Spezialisierung Vorwurf Sexueller Missbrauch

✔ Unverbindliche Ersteinschätzung

✔ Termin am selben Tag

9. Bewertung Rechtsanwalt Yannic Ippolito Strafverteidiger

Termin zur unverbindlichen Ersteinschätzung

Tel. 0155 66113009

Sexueller Missbrauch von Kindern: Hiergegen verteidige ich Sie im Saarland

Kinder

  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
  • Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176c StGB)
  • Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176b StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt (§ 176a StGB)

Besonders anvertraute Kinder (Schutzbefohlene)

  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen (§ 174a StGB)
  • Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung (§ 174b StGB)
  • Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (§ 174c StGB)

Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern im Saarland

Wenn Sie mit dem Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern konfrontiert sind, befinden Sie sich in einer belastenden und ungewissen Situation. Vielleicht haben Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten oder Sie stehen kurz vor einer Anklage. Jetzt heißt es: Handeln Sie schnell und überlegt!

 

Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs von Kindern kann Ihre Zukunft bedrohen

Der Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern ist schwerwiegend. Er zieht nicht nur ein Strafverfahren nach sich, sondern kann auch Ihr privates und berufliches Leben massiv beeinträchtigen. Ich kenne Ihre Sorgen:

  • Wie wirkt sich der Vorwurf auf meine Arbeit und mein Umfeld aus?

  • Wie kann ich mich gegen diesen Vorwurf verteidigen?

  • Wie schütze ich meinen Ruf, meine Familie und meine Existenz?

Ich bin auf Sexualstrafrecht spezialisiert und kenne die Herausforderungen, die Sie jetzt erwarten. Ich weiß, wie stark der Druck sein kann und wie schnell in der Öffentlichkeit ein Urteil gefällt wird – auch ohne handfeste Beweise.

 

Aussage gegen Aussage: Ihre Chancen steigen mit einem Experten an Ihrer Seite

Häufig beruhen Vorwürfe des Sexuellen Missbrauchs von Kindern auf Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Das bedeutet, dass keine objektiven Beweise vorliegen – nur die Aussage des mutmaßlichen Kindes steht Ihrer gegenüber. Der gesamte Fall stützt sich dann ausschließlich auf die Glaubhaftigkeit der belastenden Zeugenaussage des Kindes.

In solchen Fällen ist es entscheidend, einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben, der genau weiß, wie solche Verfahren verlaufen.

Ich bin spezialisiert auf diese sensiblen Konstellationen und kenne die Herausforderungen, die mit einer Aussage-gegen-Aussage-Situation beim Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs von Kindern einhergehen.

 

Vertraut mit der Aussagepsychologie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung

Ein Schwerpunkt meiner Verteidigung liegt auf der präzisen Analyse der Zeugenaussagen und deren Bewertung. Ich bin mit der Aussagepsychologie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bestens vertraut. Das bedeutet:

  • Ich prüfe detailliert, ob die Aussage schlüssig, widerspruchsfrei und glaubhaft ist.

  • Ich hinterfrage, ob die Schilderung tatsächlich auf erlebten Erfahrungen beruht oder ob andere Einflüsse – wie Erinnerungsverfälschungen, Suggestion oder Falschbelastungen – eine Rolle spielen.

  • Ich erkenne Lücken oder Ungereimtheiten, die Ihre Verteidigung stärken können.

Gerade bei Vorwürfen wie Sexueller Missbrauch von Kindern, die oft auf subjektiven Wahrnehmungen basieren, sind diese Aspekte von zentraler Bedeutung.

Als Strafverteidiger ist es mein Ziel, Falschbeschuldigungen aufzudecken und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die Ihnen hilft, Ihre Rechte zu schützen.

 

Frühzeitig einen Experten für den Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern einschalten

Als Anwalt bin ich spezialisiert auf die Verteidigung bei Vorwürfen des Sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Aussage-gegen-Aussage. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Strafrecht und einem besonderen Fokus auf Sexualdelikte verteidige ich Sie diskret und kompetent.

Meine Aufgabe ist es, Sie zu schützen – vor einer Vorverurteilung, vor einer belastenden Hauptverhandlung und vor schweren strafrechtlichen Konsequenzen.

Mein Ziel: Das Verfahren so früh wie möglich zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. In vielen Fällen gelingt es, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – ohne öffentliche Hauptverhandlung, ohne Eintrag ins Führungszeugnis.

Termin zur unverbindlichen Ersteinschätzung

Tel. 0155 66113009

Ihr Anwalt im Saarland: Strafverteidiger Ippolito

Ich bin als spezialisierter Strafverteidiger im Bereich Sexualstrafrecht tätig, insbesondere beim Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern (§§ 176 ff. StGB) und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§§ 174 ff. StGB).

Mit meiner Expertise strebe ich an, das bestmögliche Ergebnis für meine Mandanten zu erzielen – sei es durch Freispruch, Einstellung des Verfahrens, das Verhindern eines Eintrags im Führungszeugnis oder durch Verhindern einer Haftstrafe.

Als gebürtiger Saarlouiser mit Kanzleisitzen in Saarbrücken und Düsseldorf verteidige ich Sie im gesamten Saarland. Mein Fokus liegt auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit meinen Mandanten, um deren Freiheit und Zukunft zu schützen.

Neben meiner Tätigkeit als Anwalt lehre ich seit 2019 Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und schreibe meine Doktorarbeit, um meine Fachkenntnisse zu vertiefen.

Sexualstrafrecht: Aktuelle Erfolge bei Aussage gegen Aussage (Saarland & NRW)

2025

– Landgericht Saarbrücken

  1. Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern und sexueller Übergriff
  2. Ergebnis: Bewährung

 


 

– Amtsgericht Siegburg

  1. Tatvorwurf: Exhibitionistische Handlung
  2. Ergebnis: Einstellung gegen Auflage

 


 

– Landgericht Hanau

  1. Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern
  2. Ergebnis: Bewährung

 


 

– Amtsgericht Herne (Schöffengericht)

  1. Tatvorwurf: Besitz von Kinderpornographie und Jugendpornographie und sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
  2. Ergebnis: Bewährung

 


 

Oktober-Dezember 2024

 

– Amtsgericht Köln

  1. Tatvorwurf: Sexuelle Belästigung 
  2. Ergebnis: Einstellung gegen Auflage

 


 

– Amtsgericht Dortmund (Schöffengericht)

  1. Tatvorwurf: Sexueller Übergriff
  2. Ergebnis: Freispruch

 


 

– Amtsgericht Unna

  1. Tatvorwurf: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
  2. Ergebnis: Führungszeugnis sauber gehalten

 


 

– Amtsgericht Iserlohn

  1. Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
  2. Ergebnis: Einstellung gegen Auflage

 


Termin zur unverbindlichen Ersteinschätzung

Tel. 0155 66113009

Was meine Mandanten sagen

Bei dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern drohen bis zu 15 Jahre Haft. Als spezialisierter Strafverteidiger im Saarland kämpfe ich dafür, das Verfahren einzustellen und Ihre Freiheit zu sichern, damit Sie weiterhin Ihren Beruf ausüben und bei Ihrer Familie sein können.

Yannic Ippolito

Rechtsanwalt, Strafverteidiger, zertifizierter Coach (ILS), Autor, Doktorand, Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und am Landgericht Düsseldorf

Ihre Vorteile

Beim Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern stehen häufig der gute Ruf, die berufliche Existenz und die persönliche Freiheit auf dem Spiel. Auch ist ein Strafverfahren emotional belastend. Das weiß ich. Deswegen stehe ich Ihnen und Ihre Familie als Experte im Sexualstrafrecht während des gesamten Verfahrens zur Seite – sowohl fachlich als auch menschlich.

Spezialist

Expertise und Kompetenz in der Strafverteidigung durch Spezialisierung auf Sexualstrafrecht.

Kommunikation

Kein Hinterhertelefonieren. Ich kommuniziere proaktiv und halten Sie auf dem Laufenden über Ihren Fall.

Menschlich

Unabhängig, was Ihnen vorgeworfen wird – Diskretion und ein respektvoller Umgang sind Standard.

Klare Ziele

Das Verfahren zur Einstellung zu bringen, eine belastende Hauptverhandlung zu verhindern, Ihr Führungszeugnis sauber zu halten und Ihre Freiheit zu sichern.

Festpreise

Strafverteidigung zu Festpreisen. Keine versteckten Kosten. Maximale Transparenz von Beginn an.

Unverbindliches Erstgespräch

Ich biete Ihnen noch am selben Tag eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls an: vertraulich, diskret und transparent.

Termin zur unverbindlichen Ersteinschätzung

Tel. 0155 66113009

Nach der Ersteinschätzung wissen Sie

Vorladung/Anklage. Wie Sie sich beim Vorwurf wegen sexuellem Missbrauch von Kindern bei einer Vorladung/Anklage richtig verhalten.
Tatvorwurf. Wie hoch die Strafe bei sexuellem Missbrauch von Kindern ist. Welche erfolgreichen Strategien es zur Verteidigung gibt.
Strafverfahren. Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht. Wie lange es bis zum Abschluss dauern kann.
Nächste Schritte. Was Sie als nächstes tun sollten. Welche Verteidigung in Ihrer Situation die beste ist.
Festpreis. Was die Strafverteidigung kostet. Welche Zahlungsmodalitäten möglich sind.

Termin zur unverbindlichen Ersteinschätzung

Tel. 0155 66113009

Unverbindliche Ersteinschätzung noch Heute

Rückrufservice Saarland

Holen Sie sich noch Heute eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls ein

    KANZLEI

    Schroten 4, 66121 Saarbrücken

    Lindemannstr. 47, 40237 Düsseldorf

    TELEFON

    0155 66113009 (WhatsApp 24/7)

    E-MAIL

    kanzlei@rechtsanwalt-ippolito.de

    FAQ: Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern (§§ 174 ff., 176 ff. StGB)

    1. Was bedeutet der Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern genau?

     

    Ein sexueller Missbrauch von Kindern liegt nach § 176 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB vor, wenn eine sexuell körperliche Handlung an einem Kind vorliegt.

    Kinder sind alle Personen unter 14 Jahren.

    Erfasst werden sowohl sexuelle Handlungen eines Erwachsenen an einem Kind als auch sexuelle Handlungen von einem Kind an einem Erwachsenen.

    Das Gesetz kennt neben dem sexuellen Missbrauch von Kindern in § 176 StGB unterschiedliche Arten des sexuellen Missbrauchs von Kindern:

    • Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind (§ 176a StGB)
    • Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176b StGB)
    • Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176c StGB)
    • Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176d StGB)
    • Vorbereitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern (§ 176e StGB)

     

    Besonders anvertraute Kinder (Schutzbefohlene)

    Werden Kinder besonders anvertraut, etwa in einem Betreuungs- oder Behandlungsverhältnis, spricht das Gesetz von sog. Schutzbefohlenen.

    Erfolgt in solchen Fällen ein sexueller Missbrauch von Kindern, sieht das Gesetz gesonderte Straftatbestände vor:

    • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
    • Sexueller Missbrauch von behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen (§ 174a StGB)
    • Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung (§ 174b StGB)
    • Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (§ 174c StGB)

    Neben strafrechtlichen Folgen drohen den Betroffenen bei diesen Vorwürfen auch berufsrechtliche Konsequenzen; etwa:

    • Freistellung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Verlust von Bezügen

    Umso wichtiger ist es, einen auf diesen Vorwurf spezialisierten Strafverteidiger zu beauftragen. Denn dieser kennt nicht nur die strafrechtlichen, sondern auch berufsrechtlichen Besonderheiten in Ihrer Situation.

    Erhalten Sie von Strafverteidiger Ippolito noch Heute eine unverbindliche Ersteinschätzung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf. Er steht Ihnen in dieser schwere Zeit zur Seite – fachlich als auch menschlich.

    2. Wie hoch ist die Strafe bei sexuellem Missbrauch von Kindern?

     

    Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist einer der schwersten und am härtesten bestraften Vorwürfe im Sexualstrafrecht.

    Diese Schwere spiegelt sich auch in der Höhe der Strafe wider. Das Gesetzt sieht für den sexuellen Missbrauch von Kindern keine Geldstrafe mehr vor, sondern ausschließlich Freiheitsstrafen.

    Der sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176 Abs. 1 StGB) ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr bis maximal 15 Jahren bedroht.

    Für besonderen Konstellationen sieht das Gesetz noch härtere Strafen vor. Geht es etwa um den Vorwurf des Geschlechtsverkehrs mit einem Kind, liegt ein schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176c Abs. 1 Nr. 2a StGB) vor. Die Freiheitsstrafe beträgt dann mindestens 2 Jahre bis maximal 15 Jahre.

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§§ 174 ff. StGB) sieht regelmäßig eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren vor.

    3. Welche Handlungen in Bezug auf sexuellen Missbrauch von Kindern sind strafbar?

     

    § 176 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB beschreibt den sexuellen Missbrauch von Kindern als:

    sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,

    – ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt.

     

    Erforderlich ist, dass die sexuelle Handlung

    • die Erheblichkeitsschwelle überschreitet und
    • einen objektiven Sexualbezug aufweist.

    Tut sie dies nicht, liegt keine strafbare sexuelle Handlung und damit kein sexueller Missbrauch von Kindern vor.

    Erforderlich ist nicht, dass das Kind den Sexualbezug der Handlung versteht oder mitbekommt – auch ein schlafendes Kind kann deswegen sexuell missbraucht werden.

     

    Nach § 176 StGB oder § 176c StGB gelten etwa folgende sexuelle Handlungen als (schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern:

    • Berührungen: Das Berühren der Scheide mit dem Finger – auch oberhalb der Kleidung.

    • Penetration: Das Eindringen mit dem Finger/Glied in die Scheide/den Anus des Kindes.

    • Oralverkehr: Wenn das Kind zum aktiven/passiven Oralverkehr gebracht wird.

     

    Achtung: Auch in Fällen, in denen es zu keinerlei körperlicher Berührung gekommen ist, kann ein sexueller Missbrauch von Kindern vorliegen. In § 176a StGB wird das sog Cybergrooming unter Strafe gestellt.

    Cybergrooming ist die sexualisierte digitale Kommunikation im Internet über Websites oder Apps (WhatsApp, Snapchat, Instagram, Facebook, TikTok etc.).

    4. Welche Verteidigungsstrategien bestehen beim Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern?

     

    Ein erfahrener Strafverteidiger kann in vielen Fällen helfen, eine Anklage zu verhindern oder schlimmere Folgen abzuwenden.

    Gerade beim Vorwurf des sexuellen Missbrauch von Kindern kann eine hohe Quote von Falschbeschuldigungen festgestellt werden.

    Hintergrund des Vorwurfs kann beispielsweise

    • ein Sorgerechtsstreit, 
    • eine falsche Erinnerung des Kindes (false memory-Syndrom) oder
    • eine suggestive Beeinflussung des Kindes sein.

     

    a. Unglaubhafte Belastungsaussage (Aussage gegen Aussage)

    Zunächst prüft Strafverteidiger Ippolito, ob der behauptete sexuelle Missbrauch von Kindern überhaupt bewiesen werden kann; also ob man Ihnen die konkret vorgeworfene Tat an diesem Tag und zu dieser Zeit nachweisen kann.

    Beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern besteht häufig eine Aussage gegen Aussage Konstellation.

    Hier hat die höchstrichterliche Rechtsprechung spezielle Anforderungen im Rahmen der Aussagepsychologie entwickelt, um die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage („er hat das Kind vergewaltigt“) zu überprüfen.

    Hier knüpft die Verteidigung von Rechtsanwalt Ippolito an. Das Ziel: Die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage des Kindes anzugreifen!

    Durch einen schriftlichen Einstellungsantrag noch im Ermittlungsverfahren kann regelmäßig das Strafverfahren eingestellt werden. Hierdurch wird eine belastende öffentliche Hauptverhandlung vermieden und das Führungszeugnis sauber gehalten.

     

    b. Keine Erheblichkeit der sexuellen Handlung

    Je nach Einzelfall kann es erfolgsversprechend sein, die Erheblichkeit der behaupteten sexuellen Handlung anzugreifen. Kann diese nicht nachgewiesen werden, scheidet ein sexueller Missbrauch von Kindern aus.

    Folgende Handlungen haben die Erheblichkeitsschwelle nicht überschritten und waren straflos:

    • Griff zwischen die Beine, um das Kind hochzuheben
    • Kurzer Griff an Brust/Gesäß über der Kleidung
    • Kuss auf die Wange

     

    5. Wann verjährt die Tat Sexueller Missbrauch von Kindern?

     

    Die Verjährung hängt davon ab, welcher Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorliegt und welche Strafandrohung damit verbunden ist.

     

    a) Sexueller Missbrauch von Kindern  (§ 176 StGB):

    • Höchststrafe: 15 Jahre Freiheitsstrafe
    • Verjährung: Nach 20 Jahren (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

     

    b) Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176c StGB):

    • Höchststrafe: 15 Jahre Freiheitsstrafe
    • Verjährung: Nach 20 Jahren (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

     

    c) Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176d StGB):

    • Höchststrafe: Lebenslange oder 15 Jahre Freiheitsstrafe
    • Verjährung: Nach 30 oder 20 Jahren (§ 78 Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB)

     

    d) Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind (§ 176a StGB):

    • Höchststrafe: 10 Jahre Freiheitsstrafe
    • Verjährung: Nach 10 Jahren (§ 78 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

     

    e) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB):

    • Höchststrafe: 5 Jahre Freiheitsstrafe
    • Verjährung: Nach 5 Jahren (§ 78 Abs. 1 Nr. 4 StGB)

     

    Aber Achtung: Nach § 78b Abs. 1 Nr. StGB ruht die Verjährung bis zum 30. Geburtstag des mutmaßlichen Opfers. Ruhen meint, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Verjährungsfrist nicht zu laufen beginnt.

    • D.h. bei einem (schweren) sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB, § 176c StGB) tritt Verjährung mit dem 50. Geburtstag des mutmaßlichen Opfers ein.
    • Im Falle eines sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind (§ 176a StGB) tritt Verjährung mit dem 40. Geburtstag des mutmaßlichen Opfers ein.
    • Im Falle eines sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) tritt Verjährung mit dem 35. Geburtstag des mutmaßlichen Opfers ein.

    6. Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern: Muss ich eine Aussage bei der Polizei machen, oder kann ich schweigen?

     

    Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten und sind geschockt? Das ist völlig bei diesem Tatvorwurf verständlich. Ein solcher Brief bedeutet, dass gegen Sie wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und Sie Beschuldigter sind.

    Doch bevor Sie in Panik geraten oder vorschnell handeln, gibt es eine wichtige Regel: Sie müssen nicht zur Polizei gehen und auch keine Aussage machen!

    Obwohl die polizeiliche Vorladung so klingt, als wären Sie verpflichtet zu erscheinen, ist das nicht der Fall. Sie haben das Recht zu schweigen, und genau das sollten Sie tun.

    Die Polizei und Staatsanwaltschaft haben bereits einen Tatverdacht gegen Sie. Die Vernehmung dient nicht dazu, Sie zu entlasten, sondern Beweise zu sammeln. Jede unbedachte Aussage kann Ihnen schaden.

    Deshalb: Handeln Sie klug! Holen Sie sich sofort einen spezialisierten Strafverteidiger.

    Ein erfahrener Anwalt kann den Termin für Sie absagen und Akteneinsicht beantragen. Erst wenn Sie genau wissen, was Ihnen vorgeworfen wird, kann eine durchdachte Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

    Bleiben Sie ruhig – Sie sind nicht allein. Strafverteidiger Ippolito steht an Ihrer Seite und sagt den Vernehmungstermin bei der Polizei für Sie ab!

    7. Was passiert, wenn Aussage gegen Aussage steht?

     

    Wenn Sie dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 StGB) ausgesetzt sind, kommt es oft zu einer Aussage gegen Aussage Situation:

    • D.h., eine Person erhebt gegen Sie den Vorwurf eines Sexualdelikts – Und sie bestreiten diesen.
    • Es gibt keine direkten Zeugen, die bestätigen können, was wirklich passiert ist.
    • Es existieren keine sonstigen Beweismittel, die etwas beweisen könnten.

    Viele glauben, dass solche Fälle automatisch eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. Das ist ein gefährlicher Irrtum.

    Gerichte fällen regelmäßig Urteile allein auf Grundlage einer einzigen belastenden Aussage. Das bedeutet: Sie könnten angeklagt und sogar verurteilt werden – ohne „handfeste“ Beweise.

    Deshalb ist es entscheidend, sofort zu handeln. Ein erfahrener Anwalt im Sexualstrafrecht kann die belastende Aussage genau prüfen und Schwächen aufzeigen.

     

    Denn nur wenn die Staatsanwaltschaft Zweifel bekommt, kann eine Anklage verhindert werden. Ohne professionelle Verteidigung wird oft vorschnell geglaubt, was gesagt wird.

    Hierfür ist die Kenntnis von Aussagepsychologie und der aktuellen Rechtsprechung wichtig.

    Als Spezialist im Sexualstrafrecht überprüft Strafverteidiger Ippolito die Belastungsaussage nach anerkannten Kriterien der Aussagepsychologie; etwa:

    • Analyse der Entstehungsgeschichte
    • Analyse der Motivation
    • Analyse der Realkennzeichen (Konstanz, Detailreichtum, Widersprüche, etc.)

    Die Unschuldsvermutung schützt Sie nicht automatisch. Nur weil Aussage gegen Aussage steht, sind Sie nicht automatisch frei von Risiko.

    Lassen Sie sich nicht überraschen – lassen Sie sich verteidigen!

    Als Experte im Sexualstrafrecht sorgt Rechtsanwalt Ippolito dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

    8. Falschbeschuldigung: Wie dagegen vorgehen?

     

    Gerade im Sexualstrafrecht und beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 StGB) lässt sich eine hohe Zahl an Falschbeschuldigungen feststellen.

    Wer sich nicht frühzeitig und professionell verteidigt, riskiert, dass die Staatsanwaltschaft der Anschuldigung vorschnell Glauben schenkt.

    Das kann zur Anklage und einer öffentlichen Gerichtsverhandlung führen – im schlimmsten Fall sogar zu einer langjährigen Freiheitsstrafe.

    Wenn Sie bereits im Ermittlungsverfahren einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht hinzuziehen, steigen die Chancen erheblich, eine Anklage und eine Bestrafung zu verhindern.

    Als erfahrener Strafverteidiger mit Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht analysiert Strafverteidiger Ippolito die belastende Aussage kritisch und wissenschaftlich nach aktuellen Standards der Aussagepsychologie.

    Mithilfe der aussagepsychologischen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann Rechtsanwalt Ippolito die Schwachstellen der belastenden Aussage offenlegen und darlegen, dass es sich um eine Falschanschuldigung handelt.

    Dabei setzt er auch an der „Wurzel“ an. Denn: Hinter einer Falschbeschuldigung steckt fast immer ein Motiv. Oft entstehen solche Vorwürfe aus:

    • Beziehungsstreitigkeiten oder Trennungen
    • Sorgerechtsstreitigkeiten
    • Enttäuschung nach einem Date oder einer Affäre

    Neben bewussten Falschbeschuldigungen gibt es auch unbewusste, insbesondere bei Kindern oder Jugendlichen.

    Hier spielen Autosuggestion und Fremdsuggestion eine Rolle – das bedeutet, dass Betroffene irgendwann selbst an die falsche Erinnerung glauben. Auch Kinder können von diesen psychologischen Effekten betroffen sein.

    Als erfahrener Strafverteidiger im Sexualstrafrecht steht Rechtsanwalt Ippolito an Ihrer Seite und hilft Ihnen, die Falschbeschuldigung aus der Welt zu schaffen.

    9. Welche Beweise sind beim Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern wichtig?

     

    Ein Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist eine enorme Belastung. Häufig gibt es keine objektive Beweise, da viele Fälle auf einer Aussage gegen Aussage Konstellation beruhen.

    Das bedeutet, die Aussage des mutmaßlich betroffenen Kindes steht der des Beschuldigten gegenüber.

    Doch selbst in solchen Fällen kann eine belastende Aussage allein für eine Verurteilung ausreichen. Die Unschuldsvermutung steht einer Verurteilung nicht entgegen!

    Deshalb ist es entscheidend, dass ein erfahrener Strafverteidiger Beweismittel sorgfältig prüft und Widersprüche aufdeckt. Zu den wichtigen Beweisen zählen:

     

    a. Forensische Gutachten (DNA-Gutachten, Verletzungsbilder)

    Forensische Gutachten sind oft der erste Ansatzpunkt in einem Sexualstrafverfahren. Sie können Hinweise darauf geben, ob es überhaupt zu einem körperlichen Kontakt gekommen ist, und wenn ja, in welcher Form.

    • DNA-Spuren: An Kleidung, Körper oder Gegenständen gefundene DNA kann den Kontakt zwischen den Beteiligten nachweisen. Dennoch ist es wichtig, diese in den Gesamtkontext einzuordnen.

    • Verletzungsbilder: Medizinische Untersuchungen können Verletzungen dokumentieren, die auf einen möglichen sexuellen Missbrauch von Kindern hindeuten könnten. Allerdings ist nicht jede Verletzung eindeutig und kann auch durch andere Umstände entstanden sein. Ein erfahrener Strafverteidiger hinterfragt die Ergebnisse kritisch.

     

    b. Aussagepsychologisches Gutachten

    In vielen Fällen, in denen keine objektiven Beweise wie DNA oder Verletzungen vorliegen, kommt der Glaubhaftigkeit der einzigen belastenden Aussage des Kindes die entscheidende Bedeutung zu (Aussage gegen Aussage Konstellation).

    Ein aussagepsychologisches Gutachten prüft, ob die Aussage des Kindes erlebnisbasiert ist. Dabei werden unter anderem folgende Aspekte analysiert:

    • Gibt es Widersprüche in der Schilderung?

    • Ist die Aussage mit vorherigen Schilderungen konstant?

    • Sind Details vorhanden, die auf ein tatsächliches Erlebnis hinweisen oder existieren Anzeichen von Suggestionen oder Scheinerinnerungen?

    Als spezialisierter Strafverteidiger auf den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern wird Strafverteidiger diese Gutachten nutzen, um Schwächen in der Aussage des mutmaßlichen Opfers aufzudecken.

    10. Wie hoch sind die Kosten für einen Anwalt im Sexualstrafrecht beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern?

     

    Der Vorwurf eines sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein schwerwiegendes und sehr sensibles Thema. Die Verteidigung in solchen Fällen erfordert nicht nur rechtliches Wissen, sondern auch viel Fingerspitzengefühl.

    Gerade bei Tatvorwürfen, bei denen Aussage gegen Aussage steht, bedarf es einer umfassenden Prüfung der Belastungsaussage durch Ihren Strafverteidiger.

    Diese Prüfung anhand aussagepsychologischer Kriterien stellt eine anspruchsvolle und umfangreiche Tätigkeit dar, die sich auch in den Kosten widerspiegelt.

    Aufgrund der Besonderheit, dass es sich um Sexualstrafrecht und um ein Kind handelt, sind die Kosten für einen Anwalt höher, als bei anderen Tatvorwürfen gegen Erwachsene (etwa Beleidigung, Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, etc.).

     

    Wie viel kostet die Strafverteidigung im Sexualstrafrecht bei Strafverteidiger Ippolito?

    Strafverteidiger Ippolito arbeitet zu Festpreisen. Das bedeutet: Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen. Es gibt keine versteckten Gebühren, sondern 100% Transparenz von Beginn an.

    In einem unverbindlichen Erstgespräch, das noch Heute stattfinden kann, informiert Rechtsanwalt Ippolito Sie auch über die Kosten. So haben Sie volle Kostentransparenz und können sicher planen.

    Eine gute Verteidigung beginnt mit Klarheit – auch bei den Kosten.

    Termin zur unverbindlichen Ersteinschätzung

    Tel. 0155 66113009