Wenn Sie mit dem Vorwurf der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) konfrontiert sind, befinden Sie sich in einer belastenden und ungewissen Situation. Vielleicht haben Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten oder Sie stehen kurz vor einer Anklage.
Jetzt heißt es: Handeln Sie schnell und überlegt!
Vorwurf der Vergewaltigung kann Ihre Zukunft bedrohen
Der Vorwurf Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) ist schwerwiegend. Er zieht nicht nur ein Strafverfahren nach sich, sondern kann auch Ihr privates und berufliches Leben massiv beeinträchtigen. Ich kenne Ihre Sorgen:
Wie wirkt sich der Vorwurf auf meine Arbeit und mein Umfeld aus?
Wie kann ich mich gegen diesen Vorwurf verteidigen?
Wie schütze ich meinen Ruf, meine Familie und meine Existenz?
Ich bin auf Sexualstrafrecht spezialisiert und kenne die Herausforderungen, die Sie jetzt erwarten. Ich weiß, wie stark der Druck sein kann und wie schnell in der Öffentlichkeit ein Urteil gefällt wird – auch ohne handfeste Beweise.
Aussage gegen Aussage: Ihre Chancen steigen mit einem Experten an Ihrer Seite
Häufig beruhen Vergewaltigungsvorwürfe auf Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Das bedeutet, dass keine objektiven Beweise vorliegen – nur die Aussage des mutmaßlichen Opfers steht Ihrer gegenüber. Der gesamte Fall stützt sich dann ausschließlich auf die Glaubhaftigkeit der belastenden Zeugenaussage.
In solchen Fällen ist es entscheidend, einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben, der genau weiß, wie solche Verfahren verlaufen.
Ich bin spezialisiert auf diese sensiblen Konstellationen und kenne die Herausforderungen, die mit einer Aussage-gegen-Aussage-Situation einhergehen.
Vertraut mit der Aussagepsychologie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung
Ein Schwerpunkt meiner Verteidigung liegt auf der präzisen Analyse der Zeugenaussagen und deren Bewertung. Ich bin mit der Aussagepsychologie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bestens vertraut. Das bedeutet:
Ich prüfe detailliert, ob die Aussage schlüssig, widerspruchsfrei und glaubhaft ist.
Ich hinterfrage, ob die Schilderung tatsächlich auf erlebten Erfahrungen beruht oder ob andere Einflüsse – wie Erinnerungsverfälschungen, Suggestion oder Falschbelastungen – eine Rolle spielen.
Ich erkenne Lücken oder Ungereimtheiten, die Ihre Verteidigung stärken können.
Gerade bei Vorwürfen wie Vergewaltigung, die oft auf subjektiven Wahrnehmungen basieren, sind diese Aspekte von zentraler Bedeutung.
Als Strafverteidiger ist es mein Ziel, Falschbeschuldigungen aufzudecken und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die Ihnen hilft, Ihre Rechte zu schützen.
Frühzeitig einen Experten für den Vorwurf Vergewaltigung einschalten
Als Anwalt bin ich spezialisiert auf die Verteidigung bei Vorwürfen der Vergewaltigung und der Aussage-gegen-Aussage. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Strafrecht und einem besonderen Fokus auf Sexualdelikte verteidige ich Sie diskret und kompetent.
Meine Aufgabe ist es, Sie zu schützen – vor einer Vorverurteilung, vor einer belastenden Hauptverhandlung und vor schweren strafrechtlichen Konsequenzen.
Mein Ziel: Das Verfahren so früh wie möglich zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. In vielen Fällen gelingt es, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – ohne öffentliche Hauptverhandlung, ohne Eintrag ins Führungszeugnis.