Anwalt beim Vorwurf Vergewaltigung in Düsseldorf

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9. Bewertung Rechtsanwalt Yannic Ippolito Strafverteidiger

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Tel. 0155 66113009

Vorwurf: Vergewaltigung in Düsseldorf

Wenn Sie mit dem Vorwurf der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) konfrontiert sind, befinden Sie sich in einer belastenden und ungewissen Situation. Vielleicht haben Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten oder Sie stehen kurz vor einer Anklage.

Jetzt heißt es: Handeln Sie schnell und überlegt!

 

Vorwurf der Vergewaltigung kann Ihre Zukunft bedrohen

Der Vorwurf Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) ist schwerwiegend. Er zieht nicht nur ein Strafverfahren nach sich, sondern kann auch Ihr privates und berufliches Leben massiv beeinträchtigen. Ich kenne Ihre Sorgen:

  • Wie wirkt sich der Vorwurf auf meine Arbeit und mein Umfeld aus?

  • Wie kann ich mich gegen diesen Vorwurf verteidigen?

  • Wie schütze ich meinen Ruf, meine Familie und meine Existenz?

Ich bin auf Sexualstrafrecht spezialisiert und kenne die Herausforderungen, die Sie jetzt erwarten. Ich weiß, wie stark der Druck sein kann und wie schnell in der Öffentlichkeit ein Urteil gefällt wird – auch ohne handfeste Beweise.

 

Aussage gegen Aussage: Ihre Chancen steigen mit einem Experten an Ihrer Seite

Häufig beruhen Vergewaltigungsvorwürfe auf Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Das bedeutet, dass keine objektiven Beweise vorliegen – nur die Aussage des mutmaßlichen Opfers steht Ihrer gegenüber. Der gesamte Fall stützt sich dann ausschließlich auf die Glaubhaftigkeit der belastenden Zeugenaussage.

In solchen Fällen ist es entscheidend, einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben, der genau weiß, wie solche Verfahren verlaufen.

Ich bin spezialisiert auf diese sensiblen Konstellationen und kenne die Herausforderungen, die mit einer Aussage-gegen-Aussage-Situation einhergehen.

 

Vertraut mit der Aussagepsychologie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung

Ein Schwerpunkt meiner Verteidigung liegt auf der präzisen Analyse der Zeugenaussagen und deren Bewertung. Ich bin mit der Aussagepsychologie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bestens vertraut. Das bedeutet:

  • Ich prüfe detailliert, ob die Aussage schlüssig, widerspruchsfrei und glaubhaft ist.

  • Ich hinterfrage, ob die Schilderung tatsächlich auf erlebten Erfahrungen beruht oder ob andere Einflüsse – wie Erinnerungsverfälschungen, Suggestion oder Falschbelastungen – eine Rolle spielen.

  • Ich erkenne Lücken oder Ungereimtheiten, die Ihre Verteidigung stärken können.

Gerade bei Vorwürfen wie Vergewaltigung, die oft auf subjektiven Wahrnehmungen basieren, sind diese Aspekte von zentraler Bedeutung.

Als Strafverteidiger ist es mein Ziel, Falschbeschuldigungen aufzudecken und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die Ihnen hilft, Ihre Rechte zu schützen.

 

Frühzeitig einen Experten für den Vorwurf Vergewaltigung einschalten

Als Anwalt bin ich spezialisiert auf die Verteidigung bei Vorwürfen der Vergewaltigung und der Aussage-gegen-Aussage. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Strafrecht und einem besonderen Fokus auf Sexualdelikte verteidige ich Sie diskret und kompetent.

Meine Aufgabe ist es, Sie zu schützen – vor einer Vorverurteilung, vor einer belastenden Hauptverhandlung und vor schweren strafrechtlichen Konsequenzen.

Mein Ziel: Das Verfahren so früh wie möglich zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. In vielen Fällen gelingt es, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – ohne öffentliche Hauptverhandlung, ohne Eintrag ins Führungszeugnis.

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Ihr Anwalt in Düsseldorf: Strafverteidiger Ippolito

Ich bin als spezialisierter Strafverteidiger im Bereich Sexualstrafrecht tätig, mit besonderem Schwerpunkt auf den Vorwurf der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB).

Mit meiner Expertise strebe ich an, das bestmögliche Ergebnis für meine Mandanten zu erzielen – sei es durch Freispruch, Einstellung des Verfahrens, das Verhindern eines Eintrags im Führungszeugnis oder durch Verhindern einer Haftstrafe.

Der Kanzleisitz ist in Düsseldorf, so dass ich Sie unmittelbar vor Ort unterstützen kann. Mein Fokus liegt auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit meinen Mandanten, um deren Freiheit und Zukunft zu schützen.

Neben meiner Tätigkeit als Anwalt lehre ich seit 2019 Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und schreibe meine Doktorarbeit, um meine Fachkenntnisse zu vertiefen.

Sexualstrafrecht: Aktuelle Erfolge bei Aussage gegen Aussage (NRW & Saarland)

2025

– Landgericht Saarbrücken

  1. Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern und sexueller Übergriff
  2. Ergebnis: Bewährung

 


 

– Amtsgericht Siegburg

  1. Tatvorwurf: Exhibitionistische Handlung
  2. Ergebnis: Einstellung gegen Auflage

 


 

– Landgericht Hanau

  1. Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern
  2. Ergebnis: Bewährung

 


 

– Amtsgericht Herne (Schöffengericht)

  1. Tatvorwurf: Besitz von Kinderpornographie und Jugendpornographie und sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
  2. Ergebnis: Bewährung

 


 

Oktober-Dezember 2024

 

– Amtsgericht Köln

  1. Tatvorwurf: Sexuelle Belästigung 
  2. Ergebnis: Einstellung gegen Auflage

 


 

– Amtsgericht Dortmund (Schöffengericht)

  1. Tatvorwurf: Sexueller Übergriff
  2. Ergebnis: Freispruch

 


 

– Amtsgericht Unna

  1. Tatvorwurf: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
  2. Ergebnis: Führungszeugnis sauber gehalten

 


 

– Amtsgericht Iserlohn

  1. Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
  2. Ergebnis: Einstellung gegen Auflage

 


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Was meine Mandanten sagen

Bei dem Vorwurf der Vergewaltigung drohen bis zu 15 Jahre Haft. Als spezialisierter Strafverteidiger in Düsseldorf kämpfe ich dafür, das Verfahren einzustellen und Ihre Freiheit zu sichern, damit Sie weiterhin Ihren Beruf ausüben und bei Ihrer Familie sein können.

Yannic Ippolito

Rechtsanwalt, Strafverteidiger, zertifizierter Coach (ILS), Autor, Doktorand, Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und am Landgericht Düsseldorf

Ihre Vorteile

In einem Strafverfahren wegen Vergewaltigung stehen häufig der gute Ruf, die berufliche Existenz und die persönliche Freiheit auf dem Spiel. Auch ist ein Strafverfahren emotional belastend. Das weiß ich. Deswegen stehe ich Ihnen und Ihre Familie als Experte im Sexualstrafrecht während des gesamten Verfahrens zur Seite – sowohl fachlich als auch menschlich.

Spezialist

Expertise und Kompetenz in der Strafverteidigung durch Spezialisierung auf Sexualstrafrecht.

Kommunikation

Kein Hinterhertelefonieren. Ich kommuniziere proaktiv und halten Sie auf dem Laufenden über Ihren Fall.

Menschlich

Unabhängig, was Ihnen vorgeworfen wird – Diskretion und ein respektvoller Umgang sind Standard.

Klare Ziele

Das Verfahren zur Einstellung zu bringen, eine belastende Hauptverhandlung zu verhindern, Ihr Führungszeugnis sauber zu halten und Ihre Freiheit zu sichern.

Festpreise

Strafverteidigung zu Festpreisen. Keine versteckten Kosten. Maximale Transparenz von Beginn an.

Unverbindliches Erstgespräch

Ich biete Ihnen noch am selben Tag eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls an: vertraulich, diskret und transparent.

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Nach der Ersteinschätzung wissen Sie

Vorladung/Anklage. Wie Sie sich im Fall einer polizeilichen Vorladung oder einer Anklageschrift wegen Vergewaltigung richtig verhalten.
Tatvorwurf. Wie hoch die Strafe bei Vergewaltigung ist. Welche erfolgreichen Strategien es zur Verteidigung gibt.
Strafverfahren. Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht. Wie lange es bis zum Abschluss dauern kann.
Nächste Schritte. Was Sie als nächstes tun sollten. Welche Verteidigung in Ihrer Situation die beste ist.
Festpreis. Was die Strafverteidigung kostet. Welche Zahlungsmodalitäten möglich sind.

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    FAQ: Vorwurf Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)

    1. Was bedeutet der Vorwurf Vergewaltigung genau?

     

    Eine Vergewaltigung liegt nach § 177 Abs. 6 StGB vor, wenn eine Person gegen den Willen des Opfers den Beischlaf vollzieht oder andere sexuelle Handlungen vornimmt, die das Opfer besonders erniedrigen. Besonders erniedrigend sind solche Handlungen, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind.

    Das bedeutet: Eine Vergewaltigung ist eine schwerwiegende Form der sexuellen Nötigung.

    Auf einen nach außen erkennbaren entgegenstehenden Willen kommt es an

    Früher musste Gewalt oder eine Drohung nachgewiesen werden, um eine Vergewaltigung strafrechtlich zu verfolgen. Seit 2017 reicht es aus, wenn der Wille des Opfers klar erkennbar abgelehnt wurde und dennoch gehandelt wird. Das nennt man die „Nein-heißt-Nein“-Regelung.

    Es kommt also nicht mehr darauf an, ob das Opfer sich körperlich gewehrt hat. Entscheidend ist, dass das „Nein“ oder der Widerstand eindeutig nach außen erkennbar ist.

    Wann wird der entgegenstehende Wille deutlich?

    Der entgegenstehende Wille des Opfers wird für einen objektiven Beobachter klar erkennbar, wenn die Person:

    • deutlich „Nein“ sagt, wie zum Beispiel: „Ich möchte das nicht“ oder „Hör auf!

    • sich körperlich wehrt, etwa indem es die andere Person wegstößt/schlägt oder versucht, sich zu befreien.

    Für eine Verurteilung muss erkennbar sein, dass die betroffene Person die sexuelle Handlung nicht wollte und dass der entgegenstehende Wille klar nach außen kommuniziert wurde.

    Hier setzt die Verteidigungsstrategie eines erfahrenen Strafverteidigers im Bereich Sexualstrafrecht an.

    2. Wie hoch ist die Strafe bei Vergewaltigung?

     

    Die Vergewaltigung ist einer der schwersten und am härtesten bestraften Vorwürfe im Sexualstrafrecht. Es geht in aller Regel um den Vorwurf des Geschlechtsverkehrs gegen den erkennbaren Willen einer Person.

    Diese Schwere spiegelt sich auch in der Höhe der Strafe wider. Das Gesetzt sieht für eine Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren bis maximal 15 Jahren vor.

    Für besonderen Konstellationen sieht das Gesetz noch härtere Strafen vor (§ 177 Abs. 7 und Abs. 8 StGB). Trägt der Täter bei der Tat etwa eine Waffe bei sich oder benutzt er diese während der Tat, sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von 3 Jahren bzw. 5 Jahren bis zu 15 Jahren vor – sofern kein minder schwerer Fall begründet werden kann (§ 177 Abs. 9 StGB).

    3. Welche Handlungen sind in Bezug auf Vergewaltigung strafbar?

     

    § 177 Abs. 6 StGB beschreibt die Vergewaltigung als:

    „der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung)“

    Nach § 177 StGB gelten etwa folgende sexuelle Handlungen als Vergewaltigung, wenn sie gegen den erkennbaren Willen der Person erfolgen:

    • Vaginalverkehr: Das Eindringen des Penis in die Scheide.

    • Analverkehr: Das Eindringen des Penis in den Anus.

    • Oralverkehr: Wenn der Täter das Opfer zum aktiven/passiven Oralverkehr zwingt.

    • Beischlafähnliche Handlungen: Dazu gehören Handlungen wie das Eindringen mit den Fingern oder Gegenständen in den Körper.

    4. Welche Verteidigungsstrategien bestehen beim Vorwurf Vergewaltigung?

     

    Ein erfahrener Strafverteidiger kann in vielen Fällen helfen, eine Anklage zu verhindern oder schlimmere Folgen abzuwenden. Je früher Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser sind die Chancen, das Verfahren außergerichtlich zu erledigen.

     

    a. Unglaubhafte Belastungsaussage (Aussage gegen Aussage)

    Zunächst prüfe ich, ob die behauptete Vergewaltigung überhaupt bewiesen werden kann; also ob man Ihnen die konkret vorgeworfene Tat an diesem Tag und zu dieser Zeit nachweisen kann.

    Beim Vorwurf der Vergewaltigung besteht häufig eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Hier hat die höchstrichterliche Rechtsprechung spezielle Anforderungen im Rahmen der Aussagepsychologie entwickelt, um die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage („er hat mich vergewaltigt“) zu überprüfen.

    Hier knüpft meine Verteidigung an. Das Ziel: Die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage anzugreifen!

     

    b. Ambivalentes Verhalten des mutmaßlichen Opfers

    Eine Vergewaltigung liegt rechtlich nur dann vor, wenn die Person ihren entgegenstehende Willen klar nach außen kommuniziert hat (Nein-heißt-Nein).

    Verhält sich das mutmaßliche Opfer dagegen widersprüchlich, indem es etwa mit den Worten „Nein“ sagt, mit dem Körper allerdings „Ja“, dann besteht Raum für die Verteidigung.

    Denn: Eine ambivalentes Verhalten ist kein klarer Ausdruck eines Neins!

     

    c. Entlastende Beweise präsentieren

    Bei dieser Strategie wird gezielt nach Beweisen gesucht, die den behaupteten entgegenstehenden Willen widerlegen können. Dies kann sogar so weit reichen, dass hierdurch ein strafbefreiendes Einverständnis in den sexuellen Kontakt belegt werden kann!

    Das können

    • Chatverläufe
    • Videos
    • Bilder oder
    • Aussagen von Zeugen sein.

     

    d. Kein Vorsatz: „Ich dachte, sie wollte das auch!“ / „Ich wollte sie doch nicht vergewaltigen!“

    Kann das Einverständnis der anderen Person nicht nachgewiesen werden, so doch vielleicht, dass Sie im Irrglauben gehandelt haben: Im Irrtum, dass die andere Person diesen sexuellen Kontakt auch so gewollt hat.

    Gelingt dies überzeugend, kann Ihnen aufgrund dieses Irrtums nicht der Vorwurf der Vergewaltigung gemacht werden (§ 16 Abs. 1 StGB).

    Hier kommt es aber maßgeblich auf die Umstände des konkreten Falls an.

    Sie sehen, es existieren unterschiedliche Verteidigungsstrategien. Welche für Ihre konkrete Situation die beste ist, zeige ich Ihnen in Ihrer unverbindlichen Ersteinschätzung mit mir auf.

    5. Wann verjährt die Tat der Vergewaltigung?

     

    Die Verjährung hängt davon ab, welcher Tatbestand der Vergewaltigung in § 177 StGB vorliegt und welche Strafandrohung damit verbunden ist.

     

    a) „Normale“ Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB):

    Hier besteht eine Besonderheit: Dieser Tatvorwurf ist als sog. Regelbeispiel ausgeformt. D.h. er knüpft bzgl. der Verjährung an den Grundtatbestand an. Der Grundtatbestand ist der sexuelle Übergriff in § 177 Abs. 1 StGB. Dieser sieht eine Freiheitsstrafe von maximal 5 Jahren vor.

    Daher gilt für die Berechnung der Verjährung für den Vorwurf der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB):

    • Höchststrafe: 5 Jahre Freiheitsstrafe
    • Verjährung: Nach 5 Jahren (§ 78 Abs. 1 Nr. 4 StGB)

     

    b) Besonders schwere Vergewaltigung (§ 177 Abs. 7, Abs. 8 StGB):

    • Höchststrafe: 15 Jahre Freiheitsstrafe
    • Verjährung: Nach 20 Jahren (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

     

    Aber Achtung: Nach § 78b Abs. 1 Nr. StGB ruht die Verjährung bis zum 30. Geburtstag des mutmaßlichen Opfers. Ruhen meint, dass bis zu diesem Zeitpunkt, die Verjährungsfrist nicht zu laufen beginnt.

    • D.h. bei einer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) tritt Verjährung mit dem 35. Geburtstag des mutmaßlichen Opfers ein.
    • Im Falle einer besonders schweren Vergewaltigung (§ 177 Abs. 7, 8 StGB) erst mit dem 50. Geburtstag des mutmaßlichen Opfers.

    6. Vorwurf Vergewaltigung: Muss ich eine Aussage bei der Polizei machen, oder kann ich schweigen?

     

    Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten und sind geschockt? Das ist völlig verständlich. Ein solcher Brief bedeutet, dass gegen Sie wegen des Verdachts der Vergewaltigung ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und Sie Beschuldigter sind.

    Doch bevor Sie in Panik geraten oder vorschnell handeln, gibt es eine wichtige Regel: Sie müssen nicht zur Polizei gehen und auch keine Aussage machen!

    Obwohl die polizeiliche Vorladung so klingt, als wären Sie verpflichtet zu erscheinen, ist das nicht der Fall. Sie haben das Recht zu schweigen, und genau das sollten Sie tun.

    Die Polizei und Staatsanwaltschaft haben bereits einen Tatverdacht gegen Sie. Die Vernehmung dient nicht dazu, Sie zu entlasten, sondern Beweise zu sammeln. Jede unbedachte Aussage kann Ihnen schaden.

    Deshalb: Handeln Sie klug! Holen Sie sich sofort einen spezialisierten Strafverteidiger.

    Ein erfahrener Anwalt kann den Termin für Sie absagen und Akteneinsicht beantragen. Erst wenn Sie genau wissen, was Ihnen vorgeworfen wird, kann eine durchdachte Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

    Bleiben Sie ruhig – Sie sind nicht allein. Strafverteidiger Ippolito steht an Ihrer Seite und sagt den Vernehmungstermin bei der Polizei für Sie ab!

    7. Was passiert, wenn Aussage gegen Aussage steht?

     

    Wenn Sie dem Vorwurf der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) ausgesetzt sind, kommt es oft zu einer Aussage gegen Aussage Situation:

    • D.h., eine Person erhebt gegen Sie den Vorwurf der Vergewaltigung – Und sie bestreiten ihn.
    • Es gibt keine direkten Zeugen, die bestätigen können, was wirklich passiert ist.
    • Es existieren keine sonstigen Beweismittel, die etwas beweisen könnten.

    Viele glauben, dass solche Fälle automatisch eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. Das ist ein gefährlicher Irrtum.

    Gerichte fällen regelmäßig Urteile allein auf Grundlage einer einzigen belastenden Aussage. Das bedeutet: Sie könnten angeklagt und sogar verurteilt werden – ohne „handfeste“ Beweise.

    Deshalb ist es entscheidend, sofort zu handeln. Ein erfahrener Anwalt im Sexualstrafrecht kann die belastende Aussage genau prüfen und Schwächen aufzeigen.

     

    Denn nur wenn die Staatsanwaltschaft Zweifel bekommt, kann eine Anklage verhindert werden. Ohne professionelle Verteidigung wird oft vorschnell geglaubt, was gesagt wird.

    Hierfür ist die Kenntnis von Aussagepsychologie und der aktuellen Rechtsprechung wichtig. Als Spezialist im Sexualstrafrecht überprüft Strafverteidiger Ippolito die Belastungsaussage nach anerkannten Kriterien der Aussagepsychologie; etwa:

    • Analyse der Entstehungsgeschichte
    • Analyse der Motivation
    • Analyse der Realkennzeichen (Konstanz, Detailreichtum, Widersprüche, etc.)

    Die Unschuldsvermutung schützt Sie nicht automatisch. Nur weil Aussage gegen Aussage steht, sind Sie nicht automatisch frei von Risiko.

    Lassen Sie sich nicht überraschen – lassen Sie sich verteidigen!

    Als Experte im Sexualstrafrecht sorgt Rechtsanwalt Ippolito dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

    8. Falschbeschuldigung: Wie dagegen vorgehen?

     

    Gerade im Sexualstrafrecht und beim Vorwurf der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) lässt sich eine hohe Zahl an Falschbeschuldigungen feststellen.

    Wer sich nicht frühzeitig und professionell verteidigt, riskiert, dass die Staatsanwaltschaft der Anschuldigung vorschnell Glauben schenkt. Das kann zur Anklage und einer öffentlichen Gerichtsverhandlung führen – im schlimmsten Fall sogar zu einer Freiheitsstrafe.

    Wenn Sie bereits im Ermittlungsverfahren einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht hinzuziehen, steigen die Chancen erheblich, eine Anklage und eine Bestrafung zu verhindern.

    Als erfahrener Strafverteidiger mit Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht und den Tatvorwurf Vergewaltigung analysiert Strafverteidiger Ippolito die belastende Aussage kritisch und wissenschaftlich nach aktuellen Standards der Aussagepsychologie.

    Mithilfe der aussagepsychologischen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann Rechtsanwalt Ippolito die Schwachstellen der belastenden Aussage offenlegen und etwa darlegen, dass es sich um eine Falschanschuldigung handelt.

    Dabei setze er auch an der „Wurzel“ an. Denn: Hinter einer Falschbeschuldigung steckt fast immer ein Motiv. Oft entstehen solche Vorwürfe aus:

    • Beziehungsstreitigkeiten oder Trennungen
    • Einer durchzechten Party-Nacht
    • Enttäuschung nach einem Date oder einer Affäre

    Als erfahrener Strafverteidiger im Sexualstrafrecht steht Rechtsanwalt Ippolito an Ihrer Seite und hilft Ihnen, die Falschbeschuldigung aus der Welt zu schaffen.

    9. Welche Beweise sind beim Vorwurf Vergewaltigung wichtig?

     

    Ein Vorwurf der Vergewaltigung ist eine enorme Belastung. Häufig gibt es keine objektive Beweise, da viele Fälle auf einer Aussage gegen Aussage Konstellation beruhen.

    Das bedeutet, die Aussage der mutmaßlich betroffenen Person steht der des Beschuldigten gegenüber. Doch selbst in solchen Fällen kann eine belastende Aussage allein für eine Verurteilung ausreichen. Die Unschuldsvermutung steht einer Verurteilung nicht entgegen!

    Deshalb ist es entscheidend, dass ein erfahrener Strafverteidiger Beweismittel sorgfältig prüft und Widersprüche aufdeckt. Zu den wichtigen Beweisen zählen:

     

    a. Forensische Gutachten (DNA-Gutachten, Verletzungsbilder)

    Forensische Gutachten sind oft der erste Ansatzpunkt in einem Sexualstrafverfahren. Sie können Hinweise darauf geben, ob es überhaupt zu einem körperlichen Kontakt gekommen ist, und wenn ja, in welcher Form.

    • DNA-Spuren: An Kleidung, Körper oder Gegenständen gefundene DNA kann den Kontakt zwischen den Beteiligten nachweisen. Allerdings sagt DNA allein nichts über die Freiwilligkeit aus. Es ist daher wichtig, diese in den Gesamtkontext einzuordnen.

    • Verletzungsbilder: Medizinische Untersuchungen können Verletzungen dokumentieren, die auf einen möglichen Übergriff hindeuten könnten. Allerdings ist nicht jede Verletzung eindeutig und kann auch durch andere Umstände entstanden sein. Ein erfahrener Strafverteidiger hinterfragt die Ergebnisse kritisch.

     

    b. Chatverläufe oder Nachrichten

    Digitale Kommunikation zwischen den Beteiligten – vor oder nach dem Vorfall – kann eine wichtige Rolle spielen.

    • Vorherige Nachrichten: Diese können Aufschluss über das Verhältnis der Beteiligten geben. Waren sie in einer Beziehung? Gab es Konflikte oder Missverständnisse?

    • Nachrichtenaustausch nach dem Vorfall: Manchmal widersprechen Nachrichten der Darstellung des Vorwurfs. Beispielsweise, wenn eine vermeintlich betroffene Person nach dem Vorfall freundlich kommuniziert oder keinen Hinweis auf ein traumatisches Erlebnis gibt.

    Ein erfahrener Anwalt wird diese Daten sorgfältig prüfen, um sie in Ihre Verteidigung einzubringen.

     

    c. Aussagepsychologisches Gutachten

    In vielen Fällen, in denen keine objektiven Beweise wie DNA oder Verletzungen vorliegen, kommt der Glaubhaftigkeit der einzigen belastenden Aussage die entscheidende Bedeutung zu (Aussage gegen Aussage Konstellation).

    Ein aussagepsychologisches Gutachten prüft, ob die Aussage des mutmaßlichen Opfers erlebnisbasiert ist. Dabei werden unter anderem folgende Aspekte analysiert:

    • Gibt es Widersprüche in der Schilderung?

    • Ist die Aussage mit vorherigen Schilderungen konstant?

    • Sind Details vorhanden, die auf ein tatsächliches Erlebnis hinweisen?

    Ein spezialisierter Strafverteidiger auf den Vorwurf der Vergewaltigung kann diese Gutachten nutzen, um Schwächen in der Aussage des mutmaßlichen Opfers aufzudecken.

     

    d. Zeugenaussagen von Dritten

    Personen aus dem Umfeld der Beteiligten können wichtige Details liefern, die ein anderes Licht auf die Situation werfen. Diese Aussagen können unter anderem Folgendes umfassen:

    • Beobachtungen vor dem Vorfall:
      Hat jemand die Beteiligten zusammen gesehen? Gab es Anzeichen für eine einvernehmliche Begegnung? Zum Beispiel, wenn Zeugen berichten, dass die Beteiligten gemeinsam und ohne Anzeichen von Zwang oder Unbehagen eine Feier verlassen oder Zeit miteinander verbracht haben.

    • Beobachtungen nach dem Vorfall:
      Gibt es Personen, die gesehen haben, dass das mutmaßliche Opfer nach dem Vorfall normal weiter interagiert hat, ohne Hinweise auf die vorgeworfene Vergewaltigung?

    • Allgemeines Verhalten:
      Verwandte können schildern, ob und wie sich das Verhalten des mutmaßlichen Opfers seit der angeblichen Tat verändert hat. Auf der anderen Seite können Verwandte auch bestätigen, dass sie keine Veränderungen im Verhalten des mutmaßlichen Opfers bemerkt haben, was den Vorwurf entkräften könnte.

    10. Wie hoch sind die Kosten für einen Anwalt im Sexualstrafrecht beim Vorwurf der Vergewaltigung?

     

    Der Vorwurf einer Vergewaltigung ist ein schwerwiegendes Thema. Die Verteidigung in solchen Fällen erfordert nicht nur rechtliches Wissen, sondern auch viel Fingerspitzengefühl.

    Ein erfahrener Anwalt muss genau verstehen, wie Aussage gegen Aussage Konstellationen funktionieren. Kenntnisse in der Aussagepsychologie sind hier besonders wichtig.

    Die Arbeit in diesem Bereich ist anspruchsvoll. Daher ist ein Anwalt im Sexualstrafrecht selten günstig. Die intensive Vorbereitung und die Komplexität des Falls rechtfertigen die Kosten.

     

    Wie viel kostete die Strafverteidigung bei Herrn Ippolito?

    Strafverteidiger Ippolito arbeitet zu Festpreisen. Das bedeutet: Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen. Es gibt keine versteckten Gebühren, sondern 100% Transparenz von Beginn an.

    In einem unverbindlichen Erstgespräch, das noch Heute stattfinden kann, informiert Rechtsanwalt Ippolito Sie auch über die Kosten. So haben Sie volle Kostentransparenz und können sicher planen.

    Eine gute Verteidigung beginnt mit Klarheit – auch bei den Kosten.

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