Anwalt beim Vorwurf Sexuelle Belästigung in Düsseldorf

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9. Bewertung Rechtsanwalt Yannic Ippolito Strafverteidiger

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Vorwurf: Sexuelle Belästigung in Düsseldorf

Wenn Sie mit dem Vorwurf der Sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) konfrontiert sind, befinden Sie sich in einer belastenden und ungewissen Situation. Vielleicht haben Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten oder Sie stehen kurz vor einer Anklage.

Jetzt heißt es: Handeln Sie schnell und überlegt!

 

Vorwurf der Sexuellen Belästigung kann Ihre Zukunft bedrohen

Der Vorwurf Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) ist schwerwiegend. Er zieht nicht nur ein Strafverfahren nach sich, sondern kann auch Ihr privates und berufliches Leben massiv beeinträchtigen. Ich kenne Ihre Sorgen:

  • Wie wirkt sich der Vorwurf auf meine Arbeit und mein Umfeld aus?

  • Was denken Familie, Nachbarn oder Kollegen über mich?

  • Wie kann ich mich gegen Vorverurteilungen schützen?

Ich bin mir bewusst, wie belastend diese Situation für Sie ist. Scham, Unsicherheit und Angst vor dem Verlust von Ansehen begleiten viele meiner Mandanten. Aber Sie sind nicht allein.

 

Aussage gegen Aussage: Ihre Chancen steigen mit einem Experten an Ihrer Seite

Beim Vorwurf der Sexuellen Belästigung handelt es sich häufig um eine besonders schwierige Situation, in der es allein auf die Aussage der angeblich geschädigten Person ankommt: „Aussage gegen Aussage“

Das bedeutet, dass keine weiteren Beweise wie Zeugen oder eindeutige Spuren vorliegen. Der gesamte Fall stützt sich dann oft ausschließlich auf die Glaubhaftigkeit der belastenden Zeugenaussage.

In solchen Fällen ist es entscheidend, einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben, der genau weiß, wie solche Verfahren verlaufen.

Ich bin spezialisiert auf diese sensiblen Konstellationen und kenne die Herausforderungen, die mit einer „Aussage-gegen-Aussage“-Situation einhergehen

 

Vertraut mit der Aussagepsychologie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung

Ein Schwerpunkt meiner Verteidigung liegt auf der präzisen Analyse der Zeugenaussagen und deren Bewertung. Ich bin mit der Aussagepsychologie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bestens vertraut. Dies bedeutet:

  • Ich prüfe detailliert, ob die Aussage schlüssig, widerspruchsfrei und glaubhaft ist.

  • Ich hinterfrage, ob die Schilderung tatsächlich auf erlebten Erfahrungen beruht oder ob andere Einflüsse – wie Erinnerungsverfälschungen, Suggestion oder Falschbelastungen – eine Rolle spielen.

  • Ich erkenne Lücken oder Ungereimtheiten, die Ihre Verteidigung stärken können.

Gerade bei Vorwürfen wie Sexuelle Belästigung, die oft auf subjektiven Wahrnehmungen basieren, sind diese Aspekte von zentraler Bedeutung.

Als Strafverteidiger ist es mein Ziel, Falschbeschuldigungen aufzudecken und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die Ihnen hilft, Ihre Rechte zu schützen.

 

Frühzeitig einen Experten für den Vorwurf Sexuelle Belästigung einschalten

Als Anwalt bin ich spezialisiert auf die Verteidigung bei Vorwürfen der Sexuellen Belästigung. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Strafrecht und einem besonderen Fokus auf Sexualdelikte verteidige ich Sie diskret und kompetent.

Meine Aufgabe ist es, Sie zu schützen – vor einer Vorverurteilung, vor einer belastenden Hauptverhandlung und vor schweren strafrechtlichen Konsequenzen.

Mein Ziel:Das Verfahren so früh wie möglich zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. In vielen Fällen gelingt es, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – ohne öffentliche Hauptverhandlung, ohne Eintrag ins Führungszeugnis.

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Ihr Anwalt in Düsseldorf: Strafverteidiger Ippolito

Ich bin als spezialisierter Strafverteidiger im Bereich Sexualstrafrecht tätig, insbesondere in Fällen von Sexueller Belästigung (§ 184i StGB).

Mit meiner Expertise strebe ich an, das bestmögliche Ergebnis für meine Mandanten zu erzielen – sei es durch Freispruch, Einstellung des Verfahrens, das Verhindern eines Eintrags im Führungszeugnis oder durch Verhindern einer Haftstrafe.

Der Hauptsitz meiner Kanzlei liegt in Düsseldorf, mit einer Zweigstelle im Saarland. Ich selbst lebe seit 2019 in Düsseldorf. Mein Fokus liegt auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit meinen Mandanten, um deren Freiheit und Zukunft zu schützen.

Neben meiner Tätigkeit als Anwalt lehre ich seit 2019 Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und schreibe meine Doktorarbeit, um meine Fachkenntnisse stetig zu vertiefen.

Sexualstrafrecht: Aktuelle Erfolge bei Aussage gegen Aussage (NRW & Saarland)

2025

– Amtsgericht Siegburg

  1. Tatvorwurf: Exhibitionistische Handlung
  2. Ergebnis: Einstellung gegen Auflage

 


 

– Landgericht Hanau

  1. Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern
  2. Ergebnis: Bewährung

 


 

– Amtsgericht Herne (Schöffengericht)

  1. Tatvorwurf: Besitz von Kinderpornographie und Jugendpornographie und sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
  2. Ergebnis: Bewährung

 


 

Oktober-Dezember 2024

 

– Amtsgericht Köln

  1. Tatvorwurf: Sexuelle Belästigung 
  2. Ergebnis: Einstellung gegen Auflage

 


 

– Amtsgericht Dortmund (Schöffengericht)

  1. Tatvorwurf: Sexueller Übergriff
  2. Ergebnis: Freispruch

 


 

– Amtsgericht Unna

  1. Tatvorwurf: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
  2. Ergebnis: Führungszeugnis sauber gehalten

 


 

– Amtsgericht Iserlohn

  1. Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
  2. Ergebnis: Einstellung gegen Auflage

 


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Was meine Mandanten sagen

Bei dem Vorwurf der sexuellen Belästigung drohen bis zu 2 Jahre Haft. Als spezialisierter Strafverteidiger in Düsseldorf kämpfe ich dafür, das Verfahren einzustellen und Ihre Freiheit zu sichern, damit Sie weiterhin Ihren Beruf ausüben und bei Ihrer Familie sein können.

Yannic Ippolito

Rechtsanwalt, Strafverteidiger, zertifizierter Coach (ILS), Autor, Doktorand, Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und am Landgericht Düsseldorf

Ihre Vorteile

In einem Strafverfahren wegen sexueller Belästigung stehen häufig der gute Ruf oder die berufliche Existenz auf dem Spiel. Auch ist ein Strafverfahren emotional belastend. Das weiß ich. Deswegen stehe ich Ihnen und Ihre Familie als Experte im Sexualstrafrecht während des gesamten Verfahrens zur Seite – sowohl fachlich als auch menschlich.

Spezialist

Expertise und Kompetenz in der Strafverteidigung durch Spezialisierung auf Sexualstrafrecht.

Kommunikation

Kein Hinterhertelefonieren. Ich kommuniziere proaktiv und halten Sie auf dem Laufenden über Ihren Fall.

Menschlich

Unabhängig, was Ihnen vorgeworfen wird – Diskretion und ein respektvoller Umgang sind Standard.

Klare Ziele

Das Verfahren zur Einstellung zu bringen, eine belastende Hauptverhandlung zu verhindern, Ihr Führungszeugnis sauber zu halten und Ihre Freiheit zu sichern.

Festpreise

Strafverteidigung zu Festpreisen. Keine versteckten Kosten. Maximale Transparenz von Beginn an.

Unverbindliches Erstgespräch

Ich biete Ihnen noch am selben Tag eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls an: vertraulich, diskret und transparent.

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Nach der Ersteinschätzung wissen Sie

Vorladung/Anklage. Wie Sie sich im Fall einer polizeilichen Vorladung oder einer Anklageschrift wegen einer Sexualstraftat richtig verhalten.
Tatvorwurf. Wie hoch die Strafe bei sexueller Belästigung ist. Welche erfolgreichen Strategien es zur Verteidigung gibt.
Strafverfahren. Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht. Wie lange es bis zum Abschluss dauern kann.
Nächste Schritte. Was Sie als nächstes tun sollten. Welche Verteidigung in Ihrer Situation die beste ist.
Festpreis. Was die Strafverteidigung kostet. Welche Zahlungsmodalitäten möglich sind.

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    FAQ: Vorwurf Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

    1. Was bedeutet der Vorwurf Sexuelle Belästigung genau?

     

    Wegen einer sexuellen Belästigung macht sich nach § 184i Strafgesetzbuch (StGB) strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise berührt und dadurch belästigt.

    Damit eine sexuelle Belästigung vorliegt, müssen folgenden tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Körperliche Berührung
    • Berührung in sexuell bestimmter Weise
    • Belästigung der anderen Person
    • Kausalität zwischen sexueller Berührung und Belästigung
    • Vorsatz

    An dieser Ausgestaltung des Straftatbestandes erkannt man, dass weder

    • eine fahrlässige sexuelle Belästigung noch
    • eine versuchte sexuelle Belästigung

    im deutschen Strafrecht existiert.

    Es bedarf also in jedem Fall des Vorsatzes sowie eines Belästigungs-Erfolgs. An diesen Punkten setzt meine Strafverteidigung an, um Sie gegen den Vorwurf Sexuelle Belästigung erfolgreich zu verteidigen.

    2. Welche Handlungen in Bezug auf Sexuelle Belästigung sind strafbar?

     

    Die körperliche Berührung muss in sexuell bestimmter Weise erfolgen. In Betracht kommt dabei sowohl eine objektive als auch eine subjektive sexuelle Bestimmung.

     

    Objektive Bestimmung

    In objektiv sexuell bestimmter Weise liegt eine körperliche Berührung vor, wenn sich der sexuelle Bezug nach allgemeinem Verständnis bereits durch das äußere Erscheinungsbild ergibt.

    Zu denken sind hier an die „typischen“ Verhaltensweisen, die in der Gesellschaft mit einer sexuellen Belästigung verbunden werden:

    • Berühren der primären oder sekundären Geschlechtsteile
    • „Begrapschen“ des Gesäßes
    • (Versuchter) Kuss auf Mund oder Hals

    Bei der Bestimmung, ob die Berührung in objektiv sexuell bestimmter Weise erfolgt, sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

    • Art,
    • Intensität,
    • Dauer und
    • Kontext der Berührung sowie
    • die Beziehung der Personen untereinander.

     

    Subjektive Bestimmung

    In subjektiv sexuell bestimmter Weise liegt eine körperliche Berührung vor, wenn diese in sexueller Motivation vorgenommen wird.

    Hier kann also der sexuelle Bezug nicht bereits aus dem äußeren Erscheinungsbild geschlussfolgert werden, sondern es bedarf einer dahinterstehenden sexuellen Motivation des Handelnden.

    Dies verlangt immer eine genaue Untersuchung der konkreten Umstände des Einzelfalls!

    Eine solche subjektive sexuelle Motivation besteht regelmäßig dann, wenn man durch die körperliche Berührung sein sexuelles Interesse an der anderen Person kundtun möchte, etwa:

    • Das Streicheln des Beins
    • Die Berührung des Knies
    • Das Anfassen an der Hüfte
    • Das Streicheln der Haare

    3. Wie hoch ist die Strafe bei Sexueller Belästigung?

     

    Der Strafrahmen für eine Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) setzt bei einer Geldstrafe an und erhöht sich auf eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.

    In besonders schweren Fällen erhöht sich die Strafe drastisch und es ist keine Geldstrafe mehr vorgesehen! Die Freiheitsstrafe beträgt dann mindestens 3 Monate und maximal 5 Jahren (§ 184i Abs. 2 StGB). Ein solcher besonders schwerer Fall liegt etwa dann vor, wenn die Tat gemeinschaftlich begangen wird.

    4. Welche Verteidigungsstrategien bestehen beim Vorwurf Sexuelle Belästigung?

     

    Ein erfahrener Strafverteidiger kann in vielen Fällen helfen, eine Anklage zu verhindern oder schlimmere Folgen abzuwenden. Je früher Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser sind die Chancen, das Verfahren außergerichtlich zu erledigen.

     

    a. Unglaubhafte Belastungsaussage (Aussage gegen Aussage)

    Zunächst prüfe ich, ob die behauptete sexuelle Belästigung überhaupt bewiesen werden kann; also ob man Ihnen die konkret vorgeworfene Berührung an diesem Tag und zu dieser Zeit nachweisen kann.

    Beim Vorwurf der Sexuellen Belästigung besteht häufig eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Hier hat die höchstrichterliche Rechtsprechung spezielle Anforderungen im Rahmen der Aussagepsychologie entwickelt, um die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage („er hat mich berührt“) zu überprüfen.

    Hier knüpft meine Verteidigung an. Das Ziel: Die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage anzugreifen!

     

    b. Keine Berührung in sexuell bestimmter Weise

    Ich prüfe anhand der höchstrichterlichen Kriterien, ob überhaupt eine strafrechtlich relevante Berührung für eine strafbare Sexuelle Belästigung vorliegt.

    Dies erfordert genaue Kenntnis der Aktenlage und der Belastungsaussage.

     

    c. Unerheblichkeit: Kein Belästigungserfolg

    Eine weitere Strategie kann sein, die Unerheblichkeit der Berührung zu begründen. Dies ist allerdings sehr abhängig von der konkreten Fallkonstellation. Gerade in „typischen“ Konstellationen wie dem Griff in den Intim- oder Brustbereich wird eine solche Verteidigungslinie nicht erfolgsversprechend sein.

     

    d. Einverständnis in die sexuelle Berührung

    Je nach dem Einzelfall muss geprüft werden, ob das mutmaßliche Opfer einverstanden mit der Berührung gewesen ist.

    Einverstanden damit, dass diese Berührung in dieser Art und Weise zwischen Ihnen beiden erfolgen sollte. Ein solches Einverständnis würde die Straftat insgesamt entfallen lassen.

    Relevant kann dies bei widersprüchlichem Verhalten der anderen Person sein. Wenn diese sich etwa in Widerspruch setzt, was sie sagt („Nein“) und was sie vielleicht tut („Ja“).

     

    e. Kein Vorsatz: „Ich dachte, sie wollte das auch!“ / „Ich wollte sie doch nicht belästigen!“

    Kann das Einverständnis der anderen Person nicht nachgewiesen werden, so doch vielleicht, dass Sie im Irrglauben gehandelt haben: Im Irrtum, dass die andere Person diese Berührung auch so gewollt hat.

    Gelingt dies überzeugend, kann Ihnen aufgrund dieses Irrtums nicht der Vorwurf der vorsätzlichen Sexuellen Belästigung gemacht werden (§ 16 Abs. 1 StGB).

    Gleiches gilt, wenn Sie irrig davon ausgegangen sind, die andere Person werde sich durch den körperlichen Kontakt nicht sexuell belästigt fühlen. Hier kommt es aber maßgeblich auf die Umstände des konkreten Falls an und es kann mitunter herausfordernd sein, dies überzeugend zu begründen.

    Sie sehen, es existieren unterschiedliche Verteidigungsstrategien. Welche für Ihren konkreten Fall die beste ist, zeige ich Ihnen in Ihrer unverbindlichen Ersteinschätzung mit mir auf.

    5. Wann verjährt die Tat Sexuelle Belästigung?

     

    Die Verjährung hängt davon ab, welcher Tatbestand der Sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) vorliegt und welche Strafandrohung damit verbunden ist.

     

    a) Sexuelle Belästigung (§ 184i Abs. 1 StGB):

    • Höchststrafe: 2 Jahre Freiheitsstrafe
    • Verjährung: Nach 3 Jahren (§ 78 Abs. 1 Nr. 5 StGB)

     

    b) Sexuelle Belästigung in einem besonders schweren Fall (§ 184i Abs. 2 StGB):

    • Höchststrafe: 5 Jahre Freiheitsstrafe
    • Verjährung: Nach 5 Jahren (§ 78 Abs. 1 Nr. 4 StGB)

    6. Vorwurf Sexuelle Belästigung: Muss ich eine Aussage bei der Polizei machen, oder kann ich schweigen?

     

    Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten und sind geschockt? Das ist völlig verständlich. Ein solcher Brief bedeutet, dass gegen Sie wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und Sie Beschuldigter sind.

    Doch bevor Sie in Panik geraten oder vorschnell handeln, gibt es eine wichtige Regel: Sie müssen nicht zur Polizei gehen und auch keine Aussage machen!

    Obwohl die polizeiliche Vorladung so klingt, als wären Sie verpflichtet zu erscheinen, ist das nicht der Fall. Sie haben das Recht zu schweigen, und genau das sollten Sie tun.

    Die Polizei und Staatsanwaltschaft haben bereits einen Tatverdacht gegen Sie. Die Vernehmung dient nicht dazu, Sie zu entlasten, sondern Beweise zu sammeln. Jede unbedachte Aussage kann Ihnen schaden.

    Deshalb: Handeln Sie klug! Holen Sie sich sofort einen spezialisierten Strafverteidiger.

    Ein erfahrener Anwalt kann den Termin für Sie absagen und Akteneinsicht beantragen. Erst wenn Sie genau wissen, was Ihnen vorgeworfen wird, kann eine durchdachte Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

    Bleiben Sie ruhig – Sie sind nicht allein. Ich stehe an Ihrer Seite und sage den Vernehmungstermin bei der Polizei für Sie ab!

    7. Was passiert, wenn Aussage gegen Aussage steht?

     

    Wenn Sie dem Vorwurf Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) ausgesetzt sind, kommt es oft zu einer Aussage-gegen-Aussage-Situation:

    Eine Person erhebt gegen Sie einen Vorwurf – Sie bestreiten ihn. Es gibt keine direkten Zeugen, die bestätigen können, was wirklich passiert ist.

    Viele glauben, dass solche Fälle automatisch eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. Das ist ein gefährlicher Irrtum.

    Gerichte fällen regelmäßig Urteile allein auf Grundlage einer einzigen belastenden Aussage. Das bedeutet: Sie könnten angeklagt und sogar verurteilt werden – ohne „handfeste“ Beweise.

    Deshalb ist es entscheidend, sofort zu handeln. Ein erfahrener Anwalt im Sexualstrafrecht kann die belastende Aussage genau prüfen und Schwächen aufzeigen.

    Denn nur wenn die Staatsanwaltschaft Zweifel bekommt, kann eine Anklage verhindert werden. Ohne professionelle Verteidigung wird oft vorschnell geglaubt, was gesagt wird.

    Hierfür ist die Kenntnis von Aussagepsychologie und der aktuellen Rechtsprechung wichtig. Als Spezialist im Sexualstrafrecht überprüfe ich die Belastungsaussage nach anerkannten Kriterien der Aussagepsychologie; etwa:

    • Analyse der Entstehungsgeschichte
    • Analyse der Motivation
    • Analyse der Realkennzeichen (Konstanz, Detailreichtum, Widersprüche, etc.)

    Die Unschuldsvermutung schützt Sie nicht automatisch. Nur weil Aussage gegen Aussage steht, sind Sie nicht automatisch frei von Risiko.

    Lassen Sie sich nicht überraschen – lassen Sie sich verteidigen! Als Experte im Sexualstrafrecht sorge ich dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

    8. Falschbeschuldigung: Wie dagegen vorgehen?

     

    Gerade im Sexualstrafrecht und beim Vorwurf Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) lässt sich eine hohe Zahl an Falschbeschuldigungen feststellen.

    Wer sich nicht frühzeitig und professionell verteidigt, riskiert, dass die Staatsanwaltschaft der Anschuldigung vorschnell Glauben schenkt. Das kann zur Anklage und einer öffentlichen Gerichtsverhandlung führen – im schlimmsten Fall sogar zu einer Freiheitsstrafe.

    Wenn Sie bereits im Ermittlungsverfahren einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht hinzuziehen, steigen die Chancen erheblich, eine Anklage und eine Bestrafung zu verhindern.

    Als erfahrener Strafverteidiger mit Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht und den Tatvorwurf Sexuelle Belästigung analysiere ich die belastende Aussage kritisch und wissenschaftlich nach aktuellen Standards der Aussagepsychologie.

    Mithilfe der aussagepsychologischen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ich die Schwachstellen der belastenden Aussage offenlegen und darlegen, dass es sich um eine Falschanschuldigung handelt.

    Dabei setze ich auch an der „Wurzel“ an. Denn: Hinter einer Falschbeschuldigung steckt fast immer ein Motiv. Oft entstehen solche Vorwürfe aus:

    • Beziehungsstreitigkeiten oder Trennungen
    • Sorgerechtsstreitigkeiten
    • Enttäuschung nach einem Date oder einer Affäre

    Als erfahrener Strafverteidiger im Sexualstrafrecht stehe ich an Ihrer Seite und helfe Ihnen, die Falschbeschuldigung aus der Welt zu schaffen.

    9. Droht im Fall einer Verurteilung wegen Sexueller Belästigung ein Eintrag im Führungszeugnis?

     

    Ob ein Eintrag im Führungszeugnis wegen Sexueller Belästigung (§ 184i StGB) droht, hängt davon ab, ob es zur Verurteilung gekommen ist und wie hoch die Strafe ist.

    Kann das Strafverfahren im Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht werden (etwa §§ 170 Abs. 2, 153a StPO), erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis.

    Kommt es zu einer Verurteilung wegen Sexueller Belästigung, kann je nach konkreter Strafe ein Eintrag im Führungszeugnis drohen. Denn ab einer Verurteilung zu einer

    • Geldstrafe ab 90 Tagessätzen und
    • Freiheitsstrafe von über 3 Monaten

    kommt es zu einer Eintragung im Führungszeugnis, § 32 Abs. 2 Nr. 5a, 5b Bundeszentralregistergesetz (BZRG), sofern kein anderer Eintrag im Führungszeugnis besteht.

    10. In welchen Lebenssituationen droht eine Beschuldigung wegen Sexueller Belästigung?

     

    Es gibt diverse Lebenssituationen, in denen der Straftatbestand der sexuellen Belästigung relevant werden kann und in denen Sie einer sexuellen Belästigung beschuldigt werden können; etwa:

    • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
    • Sexuelle Belästigung beim Date oder der Affäre
    • Sexuelle Belästigung nach dem Feiern
    • Sexuelle Belästigung in der Schule oder im Schulpraktikum
    • Sexuelle Belästigung im Sportverein
    • Sexuelle Belästigung in der Fahrschule
    • Sexuelle Belästigung in der Pflege oder im Krankenhaus

    Es gibt sicherlich noch viele weitere Situationen, in denen eine Beschuldigung wegen Sexueller Belästigung drohen kann. Kontaktieren Sie mich noch Heute für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls.

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