Ein Moment der Unachtsamkeit – und plötzlich steht der Vorwurf im Raum: Fahrlässige Körperverletzung.
Viele Mandanten berichten: „Ich wollte das doch gar nicht!“ – und genau darum geht es.
Wenn Sie mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) konfrontiert sind, befinden Sie sich in einer belastenden und ungewissen Situation.
Vielleicht haben Sie auch schon eine polizeiliche Vorladung erhalten oder Sie stehen kurz vor einer Anklage.
Jetzt heißt es: Handeln Sie schnell und überlegt!
Vorwurf der Fahrlässigen Körperverletzung kann Ihre Zukunft bedrohen
Der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) kann schwerwiegende Folgen für Ihr privates und berufliches Leben zur Folge haben. Das Gesetz sieht im Höchstmaß eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vor!
Ich kenne Ihre Sorgen:
Werde ich jetzt bestraft?
Kommt es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung?
Was passiert mit meinem Führungszeugnis?
Ich nehme Ihre Sorgen ernst und entwickle für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Fahrlässigkeit oder Vorsatz? – Der Unterschied ist entscheidend
Gerade bei Körperverletzungsdelikten ist eines besonders wichtig:
- War es wirklich nur fahrlässig – oder wird Ihnen Vorsatz unterstellt?
Diese Frage kann über das Strafmaß, den Eintrag im Führungszeugnis und Ihre Zukunft entscheiden.
Als erfahrene Strafverteidiger kenne ich die vom Bundesgerichthof entwickelten Kriterien genau, wie man zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz unterscheidet.
Zudem Lehre ich seit 2019 Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und bringe den Studierenden seit Jahren die Abgrenzung Vorsatz-Fahrlässigkeit bei.
Kostenlose Ersteinschätzung noch Heute – Kontaktieren Sie mich
Sobald mir Ihre Akte vorliegt, prüfe und analysiere ich diese akribisch und argumentiere auf Basis der Rechtsprechung zu Ihren Gunsten, um eine hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zu vermeiden.
Ich weiß, wie belastend diese Situation für Sie ist. Deshalb mache ich Ihnen den ersten Schritt so leicht wie möglich:
Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung – auf Wunsch noch am selben Tag.
Ganz unkompliziert, diskret und vertraulich. Ein Anruf oder eine kurze Nachricht genügt – ich erledige den Rest.