Anwalt beim Vorwurf Besitz,Verbreitung und Erwerb von Kinderpornographie im Saarland

✔ Spezialisierung Kinderpornographie

✔ Langjähriger Dozent für Strafrecht

✔ Unverbindliche Ersteinschätzung

✔ Termin am selben Tag

✔ Zu Festpreisen

Termin zur unverbindlichen Ersteinschätzung

Tel. 0155 66113009

Vorwurf: Kinderpornographie

Schnelles Handeln ist entscheidend

Wenn Ihre Wohnung durchsucht wurde, Sie eine Vorladung von der Polizei zur Vernehmung erhalten haben oder bereits eine Anklage vorliegt, sollten Sie schnell reagieren!

Der Vorwurf des Besitzes, Verbreitens oder Erwerbs von Kinderpornographie ist schwerwiegend und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft werden (§ 184b Abs. 1 StGB).

 

Frühzeitig einen Strafverteidiger kontaktieren

Es ist wichtig, frühzeitig professionelle Unterstützung durch einen auf diesen Tatvorwurf spezialisierten Strafverteidiger zu erhalten.

Ich bin auf das Sexualstrafrecht spezialisiert, mit einem besonderen Schwerpunkt auf Fälle, die den Vorwurf der Kinderpornographie betreffen.

Mein Aufgabe ist es, das Verfahren so früh wie möglich zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Ziel ist es, das Strafverfahren zur Einstellung zu bringen und eine belastende Hauptverhandlung zu verhindern. So bleibt Ihr Führungszeugnis eintragungsfrei und Ihre berufliche und private Zukunft geschützt.

 

Was, wenn es zur Hauptverhandlung kommt?

Falls die Menge der sichergestellten Dateien zu einer Hauptverhandlung führt, ist mein Ziel eindeutig:
Ich möchte Sie vor einer Haftstrafe bewahren und Ihre Freiheit sichern. Damit Sie weiterhin für Ihre Familie da sein können und Ihren Beruf ausüben können.

 

Ich verstehe Ihre Ängste und Sorgen

Ich weiß, dass dieser Vorwurf für Sie belastend ist und Sie sich schämen, insbesondere wenn Ihre Wohnung durchsucht wurde.

Viele meiner Mandanten machen sich Sorgen über:

  • Die drohende Gefängnisstrafe
  • Den möglichen Verlust von Job und Familie
  • Die Auswirkungen auf ihr gesellschaftliches Ansehen

Diese Ängste nehme ich ernst. Deshalb ist es umso wichtiger, frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger wie mich einzuschalten.

Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um das besten Ergebnis für Sie zu erzielen.

 

Wie ich Ihnen helfen kann

Bereits nach dem ersten Gespräch mit mir werden Sie Klarheit über die nächsten Schritte haben. In unserem unverbindlichen Erstgespräch:

  • Beantworte ich alle Ihre Fragen über den Tatvorwurf und das Strafverfahren
  • Zeige ich Ihnen, was Sie als nächstes tun sollten
  • Bespreche ich transparent die Kosten für die Strafverteidigung

 

Zögern Sie nicht – Handeln Sie jetzt

Nehmen Sie diesen Vorwurf ernst! Die Justiz verfolgt diese Taten mit Nachdruck.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls. Dieses Gespräch wird noch am selben Tag stattfinden.

Ich bin für Sie da, um Ihnen in dieser schwierigen Situation zu helfen: fachlich als auch menschlich.

Termin zur unverbindlichen Ersteinschätzung

Tel. 0155 66113009

Ihr Strafverteidiger Ippolito

Ich bin als spezialisierter Strafverteidiger im Bereich Sexualstrafrecht tätig, insbesondere in Fällen von Kinderpornographie. Mit meiner Expertise strebe ich an, das bestmögliche Ergebnis für meine Mandanten zu erzielen – sei es durch Freispruch, Einstellung des Verfahrens, das Verhindern eines Eintrags im Führungszeugnis oder durch Verhindern einer Haftstrafe.

Als gebürtiger Saarlouiser mit Kanzleisitzen in Saarbrücken und Düsseldorf verteidige ich Sie im gesamten Saarland. Mein Fokus liegt auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit meinen Mandanten, um deren Freiheit und Zukunft zu schützen.

Neben meiner Tätigkeit als Anwalt lehre ich seit 2019 Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und schreibe meine Doktorarbeit, um meine Fachkenntnisse stetig zu vertiefen.

Aktuelle Erfolge vor Gericht

Januar 2025:

– Amtsgericht Saarlouis (Schöffengericht)

  1. Tatvorwurf: Besitz von Kinderpornographie und Jugendpornographie
  2. Anzahl: ca. 12.000 Dateien
  3. Ergebnis: Bewährung (Staatsanwaltschaft forderte 3,5 Jahre Haft)

 

– Amtsgericht Herne (Schöffengericht)

  1. Tatvorwurf: Besitz von Kinderpornographie und Jugendpornographie und sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
  2. Anzahl: ca. 900 Dateien
  3. Ergebnis: Bewährung

 


 

Oktober-Dezember 2024: Saarland & NRW (Schöffengerichte)

  1. Tatvorwurf: Besitz und Besitzverschaffung von Kinderpornographie und Jugendpornographie
  2. Anzahl: ca. 850 Dateien
  3. Ergebnis: Bewährung

 


 

  1. Tatvorwurf: Verbreitung, Besitz und Besitzverschaffung von Kinderpornographie und Jugendpornographie
  2. Anzahl: ca. 3.500 Dateien
  3. Ergebnis: Bewährung

 


 

  1. Tatvorwurf: Verbreitung, Besitz und Erwerb von Kinderpornographie
  2. Anzahl: ca. 50 Dateien
  3. Ergebnis: Bewährung

 


Termin zur unverbindlichen Ersteinschätzung

Tel. 0155 66113009

Was meine Mandanten sagen

Bei dem Vorwurf der Kinderpornographie drohen bis zu 10 Jahre Haft. Als spezialisierter Strafverteidiger kämpfe ich dafür, das Verfahren einzustellen und Ihre Freiheit zu sichern, damit Sie weiterhin Ihren Beruf ausüben und bei Ihrer Familie sein können.

Yannic Ippolito

Rechtsanwalt, Strafverteidiger, zertifizierter Coach (ILS), Autor, Doktorand, Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und am Landgericht Düsseldorf

Nach der Ersteinschätzung wissen Sie

Durchsuchung. Ob Sie sich richtig verhalten haben. Wie es zur Durchsuchung kam. Ob Sie Ihre Datenträger wieder zurückbekommen.
Tatvorwurf. Wie hoch die Strafen bei „Kinderpornographie“ sind. Welche erfolgreichen Strategien es zur Verteidigung gibt.
Strafverfahren. Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht. Wie lange die Auswertung der Datenträger dauert.
Nächste Schritte. Was Sie als nächstes tun sollten. Welche Verteidigung in Ihrer Situation die beste ist.
Festpreis. Was die Strafverteidigung kostet. Welche Zahlungsmodalitäten möglich sind.

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