Wenn Sie mit einer Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht konfrontiert sind, befinden Sie sich in einer belastenden und ungewissen Situation. Vielleicht haben Sie auch schon eine polizeiliche Vorladung erhalten oder Sie stehen kurz vor einer Anklage.
Typische Sexualdelikte, die mit einer Falschbeschuldigung einhergehen, sind:
- Sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB)
- Sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 2 StGB)
- Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
- Sexueller Missbrauch von Kindern (§§ 176 ff. StGB)
- Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
- Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
Jetzt heißt es: Handeln Sie schnell und überlegt!
Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht kann Ihre Zukunft bedrohen
Eine Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht ist schwerwiegend. Sie zieht nicht nur ein Strafverfahren nach sich, sondern kann auch Ihr privates und berufliches Leben massiv beeinträchtigen. Ich kenne Ihre Sorgen:
Wie wirkt sich der Vorwurf auf meine Arbeit und mein Umfeld aus?
Wie kann ich mich gegen diesen Vorwurf verteidigen?
Wie schütze ich meinen Ruf, meine Familie und meine Existenz?
Ich bin auf das Sexualstrafrecht und besonders auf Fälle der Falschbeschuldigung spezialisiert. Ich kenne die Herausforderungen, die Sie jetzt erwarten. Ich weiß, wie stark der Druck sein kann und wie schnell in der Öffentlichkeit ein Urteil gefällt wird – auch ohne handfeste Beweise.
Aussage gegen Aussage bei Falschbeschuldigung
Einer Falschbeschuldigung liegen meist eine Aussage gegen Aussage Konstellationen zugrunde.
Das bedeutet, dass keine objektiven Beweise vorliegen – nur die Aussage des mutmaßlichen Opfers steht Ihrer gegenüber. Der gesamte Fall stützt sich dann ausschließlich auf die Glaubhaftigkeit der belastenden Zeugenaussage.
In solchen Fällen ist es entscheidend, einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben, der genau weiß, wie solche Verfahren verlaufen.
Ich bin spezialisiert auf diese sensiblen Konstellationen und kenne die Herausforderungen, die mit einer Aussage gegen Aussage Situation einhergehen.
Vertraut mit der Aussagepsychologie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung
Ein Schwerpunkt meiner Verteidigung liegt auf der präzisen Analyse der Zeugenaussagen und deren Bewertung. Ich bin mit der Aussagepsychologie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bestens vertraut. Das bedeutet:
Ich prüfe detailliert, ob die Aussage schlüssig, widerspruchsfrei und glaubhaft ist.
Ich hinterfrage, ob die Schilderung tatsächlich auf erlebten Erfahrungen beruht oder ob andere Einflüsse – wie Erinnerungsverfälschungen, Suggestion oder Falschbelastungen – eine Rolle spielen.
Ich erkenne Lücken oder Ungereimtheiten, die Ihre Verteidigung stärken können.
Gerade bei Falschbeschuldigungen im Sexualstrafrecht, die oft auf subjektiven Wahrnehmungen basieren, sind diese Aspekte von zentraler Bedeutung.
Als Strafverteidiger ist es mein Ziel, Falschbeschuldigungen aufzudecken und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die Ihnen hilft, Ihre Rechte zu schützen.
Frühzeitig einen Experten bei Falschbeschuldigungen einschalten
Als Anwalt bin ich spezialisiert auf die Verteidigung im Sexualstrafrecht bei Falschbeschuldigungen und bei Aussage gegen Aussage Konstellationen.
Mit meiner langjährigen Erfahrung im Strafrecht und einem besonderen Fokus auf Sexualdelikte verteidige ich Sie diskret und kompetent.
Mein Ziel: Das Verfahren so früh wie möglich zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. In vielen Fällen gelingt es, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – ohne öffentliche Hauptverhandlung, ohne Eintrag ins Führungszeugnis.