Ich verstehe Ihre Ängste und Sorgen
Bei einer Vorladung von der Polizei ist der Schock oft groß. Angst, Unsicherheit und viele offene Fragen bestehen:
- Was soll man sagen?
- Was darf man sagen?
- Und was passiert, wenn man nichts sagt?
Ich kann Sie beruhigen:
- Sie müssen nicht zur Polizei gehen.
- Und: Sie sollten es auch nicht tun.
Denn: Jede Aussage ohne anwaltliche Beratung kann später gegen Sie verwendet werden. Auch wenn Sie „nur die Wahrheit sagen“ wollen – oft reicht ein Satz, der falsch verstanden wird.
Deswegen: Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Das ist kein Schuldeingeständnis – im Gegenteil. Es ist Ihr gutes Recht. Und Ihr wichtigster Schutz.
Ich sagen den Termin bei der Polizei für Sie ab
Nachdem Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragt haben, werde ich sofort den Termin bei der Polizei für Sie absagen.
Sie müssen dort nicht erscheinen. Ich übernehme ab jetzt die Kommunikation für Sie.
Mein Ziel in der Strafverteidigung ist es, durch eine fundierte Verteidigung eine
- belastende, öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden,
- das Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen und
- Ihr Führungszeugnis sauber zu halten.
In einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine realistische Einschätzung Ihrer Situation sowie einen klaren Plan, wie wir gemeinsam vorgehen können. Im kostenlosen Erstgespräch:
- Beantworte ich alle Ihre Fragen über den Tatvorwurf und das Strafverfahren
- Zeige ich Ihnen, was Sie als nächstes tun sollten
- Bespreche ich transparent die Kosten für die Strafverteidigung (Festpreis)
Zögern Sie nicht – Handeln Sie jetzt
Entscheidend ist nicht, was Ihnen vorgeworfen wird – sondern wie Sie sich jetzt verhalten. Kontaktieren Sie mich so schnell wie möglich, um die Grundlage für die bestmögliche Verteidigung zu legen.
Sie erhalten noch Heute eine kostenlose Erstscheinschätzung Ihres Falls.